Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen des Verlages ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen/ PR (redaktionelle Anzeigen) eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten. Es gelten – auch für zukünftige Anzeigenaufträge und Firmenporträts – ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen des Bauer & Thöming Verlages. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt.

2. Der Verlag behält sich vor, Beilagenaufträge, Anzeigen und/oder Firmenportäts wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form abzulehnen. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

3. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen er kennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort »Anzeige« deutlich kenntlich gemacht.

4. Für die rechtzeitige Lieferung von Texten und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich.

5. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

6. Die Kosten für die Anfertigung reprofähiger Vorlagen, für die Ausbesserung beschädigt eingegangener Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

7. Der Verlag kann Platzierungswünsche vormerken und versuchen, sie im Rahmen der technischen und gestalterischen Möglichkeiten zu berücksichtigen. Die Berücksichtigung ist jedoch unverbindlich. Platzierungsforderungen, deren Erfüllung Auftragsvoraussetzung ist, bedingen einen Platzierungszuschlag laut Anzeigenpreisliste.

8. Anzeigenaufträge, die Staffelrabatte erteilt werden, werden zunächst ohne Rabatt berechnet. Sobald die rabattfähige Anzeigenmenge erschienen ist, erfolgt rückwirkende Rabattgutschrift.

9. Bei Abnahme von weniger als der vorgesehenen Anzeigenmenge kann keine Rabattgutschrift erfogen. Bei Abnahme von mehr als der vorgesehenen Anzeigenmenge innerhalb Jahresfrist wird der in Frage kommende höhere Rabatt rückwirkend gutgeschrieben.

10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Läßt der Verlag eine ihm hierfür gestellte, angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rück gängig machung des Auftrages. Reklamationen müssen unverzüglich, nicht offensichtliche Mängel innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden. Andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.

11. Schadenersatzansprüche sind – egal aus welchem Rechtsgrund – sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verlages, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegt – ausgeschlossen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist der Umfang des Schadensersatzanspruches darüber hinaus auf den vor hersehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigen- und/oder Beilagenentgelts beschränkt. Die Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.

12. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen, Termin- und Ausgabenänderungen, Textkorrekturen und Abbestellungen übernimmt der Verlag für Übermittlungsfehler keine Haftung.

13. Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Inseration zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein; dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter – egal aus welchem Rechtsgrund – einschließlich eventuell entstehender Gerichts- und/oder Anwaltskosten freizustellen. Durch die Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Auftraggeber, die Kosten für die Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichen Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifes. Dies gilt auch für Beilagenaufträge.

14. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Auf enthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

BAUER & THÖMING VERLAG GbR

Lüghauser Straße 81
51503 Rösrath

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