Arbeiten auf der Toilette
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Nicht von der Steuer absetzbar

Arbeiten auf der Toilette

Ein Betriebsprüfer eines Finanz­amts beschloss, in seiner Wohnung ein Arbeitszimmer einzurichten, und renovierte seine komplette Vier-Zimmer-Wohnung. Dazu gehörte dann auch das neue Arbeitszimmer und das Gäste-WC der Wohnung. Die Kosten für die Renovierung insbe­sondere dieser beiden Räume begehrte er von der Steuer abzusetzen.

Das muss natürlich begründet sein. Als Begründung für die tatsächliche und umfangreiche berufliche Nutzung führte der Betriebsprüfer ein Toilettentagebuch. Nach diesem erfolgte täglich eine Toilettennutzung von im Schnitt neun bis zehn Mal, davon acht bis neun Mal beruflich. Hieraus ergibt sich eine überwiegend berufliche Nut­zung des Gäste-WC von 73,58 Prozent.

So einfach ist es dann aber auch für einen Betriebsprüfer nicht, eine beruf­liche Nutzung darzulegen. Er musste das Gericht bemühen. Die Richter ließen in Ihrer Urteilsbegrün­dung jedoch keinen Zweifel daran, dass die prägen­de Tätigkeit eines Betriebsprüfers nicht in einem Arbeitszimmer, sondern im Außendienst stattfindet. Dies gelte insbesondere für die Toilette, welche unzweifelhaft ein privates Gäste-WC sei. Aufgrund der durch das Toilettentagebuch nach­gewie­sen­en Nutzung kann kein besonderer beruflicher Zusammen­hang erkannt werden.

Wir von der Runkel & Standfuß Steuer­beratungsgesellschaft Partner­schaft unterstützen und beraten Sie in diesem Thema und allen weiteren Steuerfragen gerne. Sprechen Sie uns an. (Dirk Runkel)

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