Höhere Freibeträge & mehr ab 2018
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Steuer

Höhere Freibeträge & mehr ab 2018

Freibeträge wurden angehoben, so beträgt der Grundfreibe­trag nun 9000 Euro (+180 Euro), ebenso der Unterhaltshöchstbe­trag. Der Kinderfreibetrag wurde auf 4788 Euro (+72 Euro) angehoben. Dementsprechend gibt es monatlich je Kind zwei Euro mehr Kindergeld.

Die Förderung der Altersvorsorge wurde verbessert, indem die Grundzulage für Riesterverträge auf 175 Euro (+21Euro) und der steuerfreie Höchstbetrag in der kapitaldeckenden betrieblichen Altersvorsorge von vier auf acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur Renten­versicherung angehoben wurde.

Der Mindestlohn von 8,84 Euro brutto je Zeitstunde gilt nun branchenübergreifend, ausnahmsweise niedrigere Beträge sind nicht mehr möglich.

Rente und Sozialabgaben: Der Renteneintritt wirkt sieben Monate später für die 1953 Gebore­nen, diese gehen mit 65 Jahren und sieben Monaten in Rente. Der Rentenbeitragssatz sinkt von 18,7 auf 18,6 Prozent; die Künstlersozialabgabe von 4,8 auf 4,2 Prozent.

Die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung der Selbstständigen richten sich nunmehr nach dem letzten Steuerbescheid, dies macht somit Beitragserstattungen für die Vergangenheit möglich.

Ab 2018 ist eine unangekündigte Kassen-Nachschau möglich. Bei Feststellungen kann dann ohne Prüfungsanordnung unmittelbar zu einer Außenprüfung übergegangen werden.

Wir von der Runkel & Standfuß Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaft mbB unterstützen und beraten Sie in diesen Themen und allen weiteren Steuerfragen gerne. Sprechen Sie uns an. (Dirk Runkel)

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