Falle bei eBay
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Falle bei eBay

XPIDER’s Aufmerksamkeit wird durch den Umfang und die Art der verkauften Gegenstände geweckt. Einmal entdeckt wird die Anfrage an den Verkäufer und der nachfolgende Abgleich mit den Daten von eBay nicht lange auf sich warten lassen.

Verkaufen Sie regelmäßig Ihre selbst getragene Kleidung, so kommen schnell mehrere hundert Verkäufe zusammen und XPIDER schlägt zu. Kann der Verkäufer nachweisen, dass es sich um gebrauchte Kleidung immer derselben Größe handelt, so wird es wohl beim steuerfreien Privatverkauf bleiben.

Vormals gekaufte, geerbte oder durch Schenkung erhaltene Gebrauchsgegenstände wie Möbel, Elektronik und Fahrzeuge sind nur dann auffällig, wenn diese in großer Stückzahl angeboten werden. Bei Sammlungen und Sammlerstücken (Bilder, Briefmarken etc.) ist die Differenzierung schon schwieriger. Für einen privat veranlassten Verkauf spricht hier meist nur ein möglichst langer Sammelzeitraum. Hier wird mit der Finanzverwaltung zu diskutieren sein.

Personen, die bereits Unternehmer sind, sollten genau darauf achten, welche Gegenstände sie veräußern. Handelt es sich hierbei um Güter des Betriebes, liegt immer ein steuerpflichtiger betrieblicher Vorgang vor. Wenn das Finanzamt von einem Privatverkauf überzeugt werden konnte, wird meist noch die letzte Prüfung angestellt, ob der Gegenstand innerhalb von einem Jahr gekauft und wieder verkauft wurde. Ist dies der Fall, liegt gegebenenfalls ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft (Spekulationsgewinn) vor.

Wir von der Runkel & Standfuß Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaft beraten Sie gerne. Sprechen Sie uns an. Dirk Runkel

Runkel & Standfuß
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