Doch mehr Geld für geschiedene Ehefrauen?
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Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Doch mehr Geld für geschiedene Ehefrauen?

Da den Kindern ein bevorzugter unterhaltsrechtlicher Rang zugewiesen wurde, blieb oft nicht genug Geld, um zwei Ehefrauen (geschiedener und neuer Ehefrau) gleich viel Unterhalt zu zahlen. Das führte in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insbesondere bei Langzeitehen zu als ungerecht empfundenen Ergebnissen für die geschiedene erste Ehefrau.

Die obersten Verfassungshüter des Bundesverfassungsgerichts haben nun entschieden, dass der Bundesgerichtshof seine Entscheidungen zur zeitlichen Begrenzung oder nachträglichen Kürzung des Ehegattenunterhalts völlig neu überdenken muss. Maßstab für den Ehegattenunterhalt ( nach Scheidung ) sollen die ehelichen Lebensverhältnisse zum Zeitpunkt der Scheidung sein, und eben nicht die durch nachfolgende Ehe wandelbaren ehelichen Lebensverhältnisse. Hier wird ganz sicherlich eine Korrektur der Rechtsprechung erfolgen. Ich werde Sie über die Konsequenzen auf dem Laufenden halten, sobald die ersten konkreten Urteile der Instanzgerichte vorliegen.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bedeutet allerdings nicht, dass die Nachteile der Unterhaltsreform damit gänzlich ausgeglichen werden. Nach wie vor bleibt es dabei: Frauen müssen früher wieder ins Berufsleben einsteigen. Birgitta Wasser

Wasser, Birgitta
Rechtsanwältin
Hauptstraße 71
51503 Rösrath
02205 87706
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