Vermietung an nahe Angehörige ab 2012
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Steuer

Vermietung an nahe Angehörige ab 2012

Bis einschließlich diesem Jahr gab es eine 56-prozent- und eine 75-prozent-Grenze. Wobei bei der 56-prozent-Grenze eine sogenannte Totalüberschussprognose für einen 30-Jahreszeitraum erstellt werden musste. Dass diese in den meisten Fällen eher nicht realistisch erstellt werden kann, ist nun wohl auch von der Finanzverwaltung erkannt worden.

Ab nächstem Jahr gelten diese Regelungen insgesamt nicht mehr. Vielmehr gilt ab 2012 eine 66,66-Prozent-Grenze ohne Totalüberschussprognose. Wenn die Miete mindestens 66,66 Prozent der ortsüblichen Miete beträgt, sind die damit im Zusammenhang stehenden Werbungskosten voll abzugsfähig. Beträgt die Miete weniger, sind die zugehörigen Werbungskosten entsprechend anteilig zu kürzen.

Bei der Vermietung an nahe Angehörige (Ehegatten, Eltern und Kinder, Großeltern und Enkelkinder, Schwiegereltern und Schwiegerkinder, Geschwister sowie Verschwägerte) muss darauf geachtet werden, dass das Mietverhältnis bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen wurde und dem sogenannten Fremdvergleich standhält. Es ist also ein ordentlicher Mietvertrag abzuschließen und die Miete tatsächlich zu zahlen, ebenso wie man es mit einem fremden Dritten auch handhaben würde.

Wir von der Runkel & Standfuß Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaft beraten Sie in diesem und allen weiteren Steuerfragen gerne. Sprechen Sie uns an. Dirk Runkel

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