Mieterhöhung, weil alles teurer wird?
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Recht

Mieterhöhung, weil alles teurer wird?

Während der Vermieter bei Mieterwechsel problemlos die Miete heraufsetzen kann, ist dies während eines bestehenden Mietverhältnisses nur unter ganz eingeschränkten Voraussetzungen möglich. Erste Voraussetzung ist, dass die aktuelle Miete mindestens 15 Monate unverändert geblieben ist. Innerhalb von drei Jahren darf die Kaltmiete um nicht mehr als 20 Prozent erhöht werden. Die Obergrenze des örtlichen Mietspiegels darf dabei um nicht mehr als 20 Prozent überschritten werden.

Bei Zuwiderhandlungen kann dies zu einer Strafanzeige gegen den Vermieter wegen Mietwucher führen. Willkommener Anlass für Mieterhöhungen werden immer häufiger energetische Modernisierungsmaßnahmen. Zu beachten ist dabei, dass Reparatur nicht Modernisierung bedeutet. Die Modernisierung muss tatsächlich der Erhöhung des Wohnkomforts und/oder der Energieeinsparung dienen. Egal, ob der Vermieter auf gesetzliche Regelungen reagiert oder Wärmedämmung aus eigenem Interesse betreibt, in jedem Fall kann er die Modernisierungskosten – nicht die Reparaturkosten – auf den Mieter umlegen.

Der Vermieter hat das Recht, 11 Prozent der Modernisierungskosten – bei Mehrfamilienhäusern bezogen auf den jeweiligen Wohnungsanteil – auf die Jahresmiete aufzuschlagen. Vorsicht: Die Ankündigung einer Mieterhöhung wegen Modernisierung ist an eine bestimmte Form gebunden. Darüber hinaus sind bei der Ankündigung der Mieterhöhung Fristen zu beachten. Hat der Vermieter dies alles beachtet, steht dem Mieter im Gegenzug ein Sonderkündigungsrecht zu. Birgitta Wasser

Wasser, Birgitta
Rechtsanwältin
Hauptstraße 71
51503 Rösrath
02205 87706
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