Sirenen fehlen

Alarm

Sirenen fehlen

Denn bei uns ist das ausgeklügelte Warnsystem – anders als bei den direkten Nachbarn und in Köln, das gerade sein Sirenensystem modernisiert und ausgebaut hat – längst Historie. Die in Spitzenzeiten 24 aktiven Sirenen wurden mit dem Ende des kalten Krieges in den 80er–Jahren zunächst auf fünf eingedampft und dann mit der Einführung des »stillen Feuerwehrfunks« komplett und unwiderruflich abgeklemmt.

Ein Fehler, wie Norbert Tillenkamp, Chef der Rösrather Feuerwehr, rückblickend urteilt. Zwei gute Gründe haben den in Sachen Katastrophenschutz erfahrenen Profi zum Umdenken bewegt. Erstens: Der »stille Funk«, das Alarmierungssystem über Pieper, funktioniert im Bergischen nicht zuverlässig. Zu viele Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr können aufgrund der typischen Topografie des Bergischen Landes nicht erreicht werden, weil sie in einem Funkloch wohnen. Zweitens: Die ursprüngliche Idee, die Bevölkerung im Falle einer Katastrophe über die Lautsprecher der Feuerwehrautos zu informieren, hat sich nicht praxistauglich erwiesen. »Wir können nicht gleichzeitig auf zwei Hochzeiten tanzen«, bringt es Tillenkamp auf den Punkt. Denn selbst ein Großschaden außerhalb Rösraths kann bedeuten, dass die örtlichen Feuerwehrkräfte vor einer Giftgaswolke warnen und zeitgleich zum Einsatz ausrücken müssen. Auch die Polizei kann aus diesem Grund keine flächendeckende Warnung der Bevölkerung sicherstellen. Aber genau dazu ist jede Gemeinde gesetzlich verpflichtet. 

Jetzt sind Politik und Verwaltung gefragt. Ein neues Konzept liegt auf dem Tisch, es greift auf  Altbewährtes zurück: Tillenkamp schlägt vor, die Feuerwehrleute bei einem Großalarm auch über Sirenen zu alarmieren und die Rösrather Bürgerinnen und Bürger mit Hilfe von unterschiedlichen Signaltönen auf eine mögliche Gefahr aufmerksam zu machen. Die Wiedereinführung des Alarmsystems soll begleitet werden von einer engen Zusammenarbeit mit den Medien: Radio (WDR 2 und Radio Berg), Fernsehen (WDR 3)  und Internet (roesrath.de) sollen parallel zum Alarm über den Störfall und mögliche Verhaltensregeln informieren. Das Warnsystem wird nicht von heute auf morgen zu finanzieren sein und sicher nicht allen Bürgern gefallen. »Stillstand kann aber noch teurer werden«, weiß Tillenkamp. Nach dem Oder-Hochwasser 2005 wurde Dresden von Bürgern zu Schadensersatz verklagt, weil die Stadt nicht rechtzeitig warnte und damit ihre Fürsorgepflicht verletzte. Der Klage wurde vom Bundesverwaltungsgericht stattgegeben – heute hat Dresden 99 Sirenen und hofft, diese nie für eine Hochwasserkatastrophe zu benötigen. (Petra Stoll-Hennen)