Die Cheeseburger-Pauschale
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Steuer & Finanzen

Die Cheeseburger-Pauschale

Monteure, Außendienstmitarbeiter und ähnliche Berufsgruppen sind berufsbedingt ständig unterwegs und müssen sich auswärts verpflegen. Dies lassen sich die einschlägigen Burgerrestaurants und Pommesbuden gut bezahlen. Um die finanzielle Belastung beim auswärtigen Essen etwas abzumildern, hat der Steuergesetzgeber die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen eingeführt (siehe Tabelle).

Das Verwunderliche an dieser Pauschalierung ist, dass der Gesetzgeber wohl gedacht hat, dass Burger & Co. ab dem vierten Monat billiger werden, denn nach dem dritten Monat ist die Pauschale für Verpflegungsmehraufwendung nicht mehr ansetzbar.

Dies betrifft bevorzugt wohl die Baubranche mit Großbaustellen, die sich über mehrere Monate, wenn nicht Jahre hinziehen. Zuletzt erlebt am neuen Berliner Flughafen. Den Arbeitgebern des Personals in der Baubranche bleibt dabei oftmals nichts anderes übrig, als die Mitarbeiter nach spätestens drei Monaten einer anderen Baustelle zuzuordnen. Dies wird wohl aus logistischen und fachlichen Gründen nicht immer möglich sein.

Zumindest ist zwischenzeitlich geklärt, dass jeder Arbeitnehmer nur eine regelmäßige Arbeitsstätte haben kann. Zu dieser Arbeitsstätte muss er die vergleichsweise ungünstige Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anwenden. Diese Arbeitsstätte sollte dann möglichst die sein, die am nächsten am Wohnort liegt. Zu allen anderen (wechselnden) Beschäftigungsorten gelten dann die günstigeren Regelungen für Dienstreisen.

Wir von der Runkel & Standfuß Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaft beraten Sie in diesen und allen weiteren Steuerfragen gerne. Sprechen Sie uns an. Dirk Runkel

 

DauerPauschalbetrag je Kalendertag
Mindestens 8 bis weniger als 14 Stunden6 Euro
Mindestens 14 bis weniger als 24 Stunden12 Euro
24 Stunden24 Euro

Runkel & Standfuß
Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaft
Hauptstraße 200
51503 Rösrath
02205 9192200
02205 9192201
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