Neuerungen in 2010
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Steuerrecht

Neuerungen in 2010

... für alle. Neu ist ab 2010, dass die Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung voll steuerlich absetzbar sind, die Höchstbeitragsgrenzen gelten nicht mehr. Des Weiteren sind die Einkommensgrenzen unterhaltsberechtigter Personen auf 8 004 EUR angehoben worden.

Prüfen Sie, ob durch Steuerklassenänderung ein höheres Nettogehalt und damit höheres Elterngeld erwirkt werden kann.

... für Arbeitnehmer. Ab 2010 können Ehegatten die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktorverfahren wählen. Das bedeutet, dass durch einen Faktor auf der Steuerkarte das Verhältnis der voraussichtlichen Jahreseinkommen beider Partner zur Summe der Lohnsteuer gesetzt wird. So soll die jährliche Lohnsteuer besser verteilt werden. Prüfen Sie, ob ein Freibetrag auf der Steuerkarte für Verluste des selbstständigen Ehegatten auf der Steuerkarte des Arbeitnehmerehegatten erfolgen kann.

... für Kapitalanleger. Bitte beachten Sie, dass Altverluste aus Wertpapieren (aus 2008 und früher) nur noch bis einschließlich 2013 verrechenbar sind.

... für Vermieter. Fordern Sie zu viel gezahlte Umsatzsteuer für Arbeiten am Wasseranschluss zurück. Der Umsatzsteuersatz wurde rückwirkend von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt.

Prüfen Sie, ob bei Vermietung an nahe Angehörige die Miete auch nach neuesten Mietspiegeln noch die Grenzen einhält.

... für Unternehmer. Der Künstlersozialabgabesatz sinkt erneut, nun von 4,4 Prozent auf 3,9 Prozent.

In Vereinen gilt die Haftung von ehrenamtlichen Vorständen nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Umsatzsteuerreform: Änderung bei der Bestimmung des Orts der umsatzsteuerlichen Leistung. Lassen Sie sich von uns beraten.

Dirk Runkel

Runkel & Standfuß
Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaft
Hauptstraße 200
51503 Rösrath
02205 9192200
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