Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
· Anzeige

Vorsorge fürs Alter

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Eine kostendeckende Betreuertätigkeit ist ohne vorherige Vergütungsvereinbarung heute nicht mehr möglich. Nach dem Willen des Gesetzgebers muss sich der Betreuer um alle Belange von Gesundheit, Finanzen, Heimunterbringung (Anträge Kostenträger, Rentenversicherungsträger, Krankenkassen, Beihilfe) kümmern und regelmäßigen persönlichen Kontakt zum Betreuten unterhalten. Dafür erhält der Betreuer oft nur ein paar Hundert Euro pro Jahr. Dass dieses Gesetzesmodell nicht mehr funktioniert, macht eine Vielzahl von Beschwerden und Haftungsfällen gegen gerichtlich bestellte Betreuer deutlich.

Das Grundproblem bleibt: Immer mehr ältere Menschen fühlen sich von der Flut behördlicher Anforderungen überfordert und resignieren bei Anträgen an Krankenkasse, Beihilfestelle, Steuerbehörde, Stadtverwaltung und bei der Organisation ihrer häuslichen Lebensbedingungen.

Im Ergebnis bleibt es wie beim Arztbesuch: Wer sich private Krankenvorsorge leisten kann, kann sich auch private Altersvorsorge leisten.

Wie unbefriedigend die gesetzliche Regelung ist, habe ich über viele Jahre als aktive Betreuerin für die Gerichte erlebt. Seit vielen Jahren biete ich meinen Mandanten deshalb auf Honorarbasis die gleichen Leistungen an, die ein gesetzlicher Betreuer erbringt. Für die Qualität stehe ich mit meinem Namen und meinem Ruf. Wie bei der gesetzlichen Betreuung kann mit dem Auftraggeber eine jährliche Rechnungslegung vereinbart werden, die von einer unabhängigen Stelle geprüft wird. Diese Sicherheit haben Sie im Übrigen weder bei den sogenannten Vereinsbetreuern noch bei Behördenbetreuern, die per Gesetz von der Rechnungslegungspflicht befreit sind.

Gerne helfe ich Ihnen bei der Prüfung, ob eine Betreuungsverfügung und/oder eine Vorsorgevollmacht (notariell oder privatschriftlich) für Ihre persönliche Vorsorge ausreichend ist. Und bitte bedenken Sie: Einen gesetzlichen Automatismus, ich bin krank, jetzt darf meine Frau oder mein Kind für mich handeln, gibt es gesetzlich nicht! (Birgitta Wasser)

Wasser, Birgitta
Rechtsanwältin
Hauptstraße 71
51503 Rösrath
02205 87706
Website Karte