Generationswechsel im Unternehmen
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Steuerrecht

Generationswechsel im Unternehmen

Für Unternehmen die sich bisher keine Gedanken über die Nachfolge gemacht haben, bestehen im Falle des Falles einige Gefahren. Angefangen bei Liquiditätsengpässen wegen zu hoher und plötzlicher Steuerbelastungen, über eine Führungskrise bis hin zur Überfremdung. Nicht jedes Unternehmen kann dies verkraften und fortbestehen.

Als erstes sollte ein Katastrophenplan aufgestellt werden. Dann ist es ein Muss des jetzigen Firmeninhabers die Nachfolgeplanung zu beginnen oder bereits schrittweise einzuleiten.

Die Planung ist stark von der familiären Situation des Seniors abhängig. Sind Kinder oder Enkel vorhanden, denen die Nachfolge zugetraut wird und die sich die Nachfolge selber zutrauen, wird in der Regel eine familieninterne Regelung zu bevorzugen sein. In anderen Fällen kommt eine familienexterne Lösung, wie zum Beispiel die Mitarbeiterbeteiligung zur Erhaltung des Lebenswerks in Betracht.

Nicht nur die Zukunft des Unternehmens, auch die Zukunft und Versorgung des Seniors und seines Ehegatten ist zu regeln. Neben rentenähnlichen Versorgungsleistungen sind auch Nießbrauchrechte denkbar. Klauseln zwecks weiterer Einflussnahme und Rückgängigmachung sollten in die Überlegungen einfließen, um Fehlentscheidungen korrigieren zu können.

Bei alle dem sollte die Steuerbelastung im Rahmen bleiben. So ist bei der Gestaltung eine Aufdeckung der stillen Reserven möglichst zu vermeiden und das neue Erbschaftsteuerrecht mit seinen Möglichkeiten wie unter anderem der Verschonungsregelung weitestgehend auszunutzen.

Der Generationswechsel ist ein weitreichendes Thema, dem man sich frühzeitig annehmen sollte. Zögern Sie nicht sich hierfür eines fachlichen Rats zu bedienen. Dirk Runkel

Runkel & Standfuß
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