Die Patientenverfügung nach neuem Recht*
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Sterben in Würde

Die Patientenverfügung nach neuem Recht*

Die Patientenverfügung muss schriftlich erfolgen, das heißt, vom Betroffenen unterschrieben sein. Nur damit soll jeder für den Fall der Krankheit, des Leidens oder des akuten Sterbeprozesses bestimmen können, welche medizinischen Behandlungsformen angewandt werden dürfen beziehungsweise wann diese gänzlich einzustellen sind.

Aber Vorsicht: Wenn die Patientenverfügung in verschiedenen Situationen gelten soll (beispielsweise für die Sterbephase, bei dauerndem Verlust der Einsichts- und Kommunikationsfähigkeit, im Endstadium einer unheilbaren Erkrankung), sollte genauestens überlegt werden, was man eigentlich will. Für welches Stadium einer Erkrankung oder des Sterbeprozesses sollen die festgelegten Behandlungswünsche (beispielsweise die Ablehnung von Maßnahmen wie künstliche Beatmung, künstliche Ernährung etc.) gelten? Für alle, oder werden für die jeweiligen Situationen gesondert Behandlungswünsche geäußert (zum Beispiel künstliche Ernährung, Flüssigkeitszuführung)? Wenig hilfreich für das medizinische Personal sind dabei auslegungsbedürftige Formulierungen wie: »Solange eine realistische Aussicht auf Erhaltung eines erträglichen Lebens besteht, erwarte ich ärztlichen und pflegerischen Beistand unter Ausschöpfung der angemessenen Möglichkeiten« oder Begriffe wie »unwürdiges Dahinvegetieren«, «qualvolles Leiden«. Was ist realistisch, was erträglich? Wo beginnt «unwürdiges Dahinvegetieren«? Das macht deutlich, dass mit den zum Teil erweiterten Grenzen des Selbstbestimmungsrechts auch zusätzliche Unsicherheit entstehen kann. Was eigentlich ein Beitrag zur Rechtssicherheit sein sollte, dürfte demnächst in nicht unerheblichem Maße die Deutschen Gerichte beschäftigen. Angesichts der Tragweite der hier geschilderten Möglichkeiten sollten vor Errichtung einer Patientenverfügung der Hausarzt und der Anwalt konsultiert werden. Birgitta Wasser

*gültig ab 1. September 2009

Wasser, Birgitta
Rechtsanwältin
Hauptstraße 71
51503 Rösrath
02205 87706
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