Neues im Steuerjahr 2015
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Runkel & Standfuß

Neues im Steuerjahr 2015

Mindestlohn: Seit dem 1. Januar 2015 gilt in ganz Deutschland – mit nur wenigen Ausnahmen – ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Angepasst wurden nicht nur die Höhe des Stundenlohns, sondern auch die Aufzeichnungspflichten im Unternehmen. So sind in den meisten Fällen der Arbeitsbeginn, das Arbeitsende und die Dauer der Tätigkeit täglich aufzuzeichnen. Dies gilt insbesondere für Minijobs. Minijobber können aufgrund des Mindestlohns ab 2015 maximal nur noch rund 52 Stunden pro Monat arbeiten. Darüber hinaus entsteht ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.

Geschenke an Mitarbeiter: Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmern zu besonderen Anlässen, zum Beispiel zum Geburtstag, eine Aufmerksamkeit zukommen lassen wollen, können ab diesem Jahr 20 Euro mehr ausgeben und bis zu 60 Euro Warenwert aufwenden.

Weihnachtsfeier und andere Betriebsveranstaltungen: Aus Anlass einer Betriebsveranstaltung kann der Arbeitgeber jedem Arbeitnehmer bis zu 110 Euro zuwenden. Hierunter zählen die für die Veranstaltung anfallenden Kosten. Aus der bisherigen Freigrenze wird ab 2015 ein Freibetrag. Dies ist günstiger, da bei Überschreiten dieser Grenze nunmehr nur noch der übersteigende Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig wird.

Altersvorsorgeaufwendungen: Die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträ-ge zur gesetzlichen Rentenversicherung und den Versorgungswerken steigt ab 2015 auf 80 Prozent oder maximal 22172 Euro pro Steuerjahr.

Wir von der Runkel & Standfuß Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaft unterstützen und beraten Sie in diesem Thema und allen weiteren Steuerfragen gerne. Sprechen Sie uns an. (Dirk Runkel)

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