Schöner wohnen im Denkmal

Bauen und Wohnen

Schöner wohnen im Denkmal

Ganz wichtig: »Vor Baubeginn Bauantrag einreichen und Genehmigung einholen.« Ohne dieses Procedere gibt es keine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt, um die Kosten geltend zu machen.

Steht eine Immobilie unter Denkmalschutz, sind unter Umständen auch solche Renovierungen und Sanierungen genehmigungspflichtig, die sonst keiner Baugenehmigung bedürfen – zum Beispiel die Erneuerung von Anstrichen und Putzen. Die Behörden wollen so sicherstellen, dass das historische Gebäude durch ungeeignete Renovierungsmaßnahmen keinen Schaden nimmt. Wer ohne Genehmigung die Sanierung in Angriff nimmt, riskiert auch noch ein Verfahren wegen illegalen Bauens.

Die Sanierung eines Baudenkmals bedarf einer sorgfältigen Planung und unbedingt eines sachverständigen Rates, am besten auf der Basis eines Gutachtens.