Umzugskosten absetzen
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Steuer

Umzugskosten absetzen

RSie haben gerade gebaut oder Sie sind in eine neue Mietwohnung umgezogen? Dann haben Sie sicherlich einige Kosten für den Umzug tragen müssen. Wie wäre es, den Staat daran zu beteiligen? Das ist gar nicht so schwer:

Wenn Ihr Umzug beruflich bedingt war, dann können Sie die Umzugskosten als Werbungskosten geltend machen. »Beruflich bedingt« ist Ihr Umzug immer dann, wenn zum Beispiel aufgrund eines Stellenwechsels, einer Versetzung oder wegen einer Betriebsverlegung durch den Arbeitgeber ein Umzug notwendig wurde. Als Faustregel kann man dies annehmen, wenn die Fahrtzeit zum Betrieb sich hierdurch um rund eine Stunde verkürzt. Dies ist keine starre Grenze, je nach Einzelfall kann auch eine geringere Verkürzung genügen. Umzüge ins Ausland sind in der Regel nicht begünstigt, Zuzüge aus dem Ausland sind meist abziehbar.

Die Liste der möglichen Kosten ist lang, kann aber auch durch Pauschalen abgegolten werden. Pauschbetrag ab 1.7.2009: Ledige 628 Euro, Ehegatten 1256 Euro jeweils zuzüglich 277 Euro je Kind.

Sollte Ihr Umzug nicht beruflich bedingt sein, so können Sie den Staat dennoch an Ihren Umzugskosten beteiligen. Jetzt nicht mehr als Werbungskosten, da der Zusammenhang mit Ihren Einkünften fehlt, aber als haushaltsnahe Dienstleistung. Weithin bekannt ist, dass Handwerkerrechnungen als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar sind. Dies gilt aber auch für die Umzugskosten, soweit es sich um Lohnbestandteile handelt (zum Beispiel aus der Rechnung des Umzugsunternehmers).

Lassen Sie sich vor einem Umzug beraten, ob sich die Kosten für ein Umzugsunternehmen eventuell lohnen können. Dirk  H. Runkel

Runkel & Standfuß
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