Dienstleister in Europa – Last oder Lust?

Immer mehr Unternehmen agieren europaweit und stoßen dabei häufig an die Grenzen der europäischen Gesetzgebung. Das Online-Netzwerk Solvit hilft kostenlos als neutrale Stelle bei Problemen, die durch fehlerhafte Anwendung des EU-Rechts durch Behörden in den Mitgliedstaaten entstehen.
Das Problem. Ein tschechisches Unternehmen vertrieb in der Slowakei diverse Bauprodukte, darunter auch Waschbecken aus Rumänien. Die Produkte wurden in die Tschechische Republik importiert und dort von einer autorisierten Prüfstelle geprüft. Das slowakische Gewerbeaufsichtsamt jedoch ordnete an, dass die Produkte vom Markt genommen werden müssten, sofern das Unternehmen keine Konformitätsbescheinigung der rumänischen Herstellerfirma vorlegen könnte.
Das oder Ähnliches (zum Beispiel im Rahmen der Anerkennung von Qualifikationen des Unternehmens oder der handelnden Personen) kann heute jeder erleben, der am europäischen Wirtschaftskonzert teilnimmt. Unternehmen, die davon betroffen sind, müssen sich die Frage stellen, ob sich eine langwierige, möglicherweise jahrelange Auseinandersetzung mit den sich querstellenden ausländischen Behörden vor Gericht lohnt. Oftmals wäre der Know-how- oder Marktvorteil bis dahin weg. Im Ergebnis scheuen viele Unternehmen, die ihnen eigentlich zustehenden Rechte im europäischen Markt auch durchzusetzen.
Um das zu vermeiden, haben die EU-Mitgliedstaaten das Online-Netzwerk Solvit errichtet, in dem sie zusammenarbeiten, um auf pragmatische Weise Probleme zu lösen, die durch die fehlerhafte Anwendung von Binnenmarktvorschriften durch Behörden entstehen.
Die Lösung. Im unserem oben geschilderten kleinen Fall überzeugte Solvit die Behörden davon, dass die tschechische Konformitätsbescheinigung nach Gemeinschaftsrecht ausreichen sollte, um die Waschbecken in der Slowakei verkaufen zu können. Die Produkte wurden sofort zum Verkauf freigegeben. Das Problem wurde innerhalb von sechs Tagen gelöst.
Der Autor, Rechtsanwalt Udo Wasser, ist zugleich Geschäftsführer eines europäischen Wirtschaftsverbandes in Brüssel.
Ihr gutes Recht in besten Händen
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Die Anwälte Birgitta und Udo Wasser sowie zwei weitere Volljuristen betreuen vorrangig Fälle aus den Bereichen Familien- und Erbrecht. Dazu gehören neben Ehescheidungen mit Unterhalts- und Sorgerechtsfragen sämtliche Aspekte des Erb- und Nachlassrechts, von der Testamentsberatung, Testamentsvollstreckung und Nachlassabwicklung bis hin zu Nachlasspflegschaften und der Vertretung in Nachlassinsolvenzverfahren.
Als ehemalige Bankjuristin kennt Birgitta Wasser die finanziellen Auswirkungen, denen sich ihre Mandanten in solchen Fällen gegenübersehen, nur zu genau. »Leider kommen viele quasi erst auf den letzten Drücker, um sich qualifiziert beraten zu lassen«, sagt sie. »Dabei ist es gerade im Familien- und Erbrecht wichtig, frühzeitig eine fundierte Begleitung sicherzustellen.« Oft können dadurch zeit- und kostenintensive Prozesse vermieden werden. Alternativen sind das Ausloten einvernehmlicher Regelungen für Unterhalt, Zugewinnausgleich und Kindessorge bis hin zu Gestaltungshilfe bei der rechtssicheren Abfassung von Testamenten. »Beim Erben lernt man die eigene Verwandtschaft oft erst richtig kennen«, warnt die Anwältin, die ihre Fachkenntnis auch in Seminaren und Vorträgen weitergibt.
Zu Fragen der Nachfolgeregelung für kleine und mittelständische Unternehmen oder zum Thema »Vorsorgevollmacht« erteilen die Juristen der Kanzlei Wasser & Wasser ebenso kompetenten Rechtsrat.
WASSER & WASSER
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