Änderungen im Steuerrecht
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Thomas Döpper

Änderungen im Steuerrecht

Die Kleinunternehmergrenze wird von 17500 Euro auf 22000 Euro angehoben. Die Umsatzsteuer wird von Unternehmen nicht erhoben, wenn der Umsatz im Jahr 2019 die Grenze von 22000 Euro und im Jahr 2020 die Grenze von voraussichtlich 50000 Euro nicht übersteigt.

Es wurde eine zusätzliche Abschreibungsmöglichkeit für neu angeschaffte elektrisch betriebene Lieferfahrzeuge geschaffen. Im Jahr der Anschaffung kann neben der regulären Abschreibung eine Sonderabschreibung bis zu einer Höhe von bis zu 50 Prozent vorgenommen werden.

Die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen für An- und Abreisetage und für Tage mit einer Abwesenheit zwischen acht und 24 Stunden wurden von 12 Euro auf 14 Euro und für ganztägige Reisen von 24 Euro auf 28 Euro angehoben.

Die Entfernungspauschale wird ab dem 21. Entfernungskilometer von 30 auf 35 Cent pro Entfernungskilometer angehoben. Diese Regelung gilt allerdings erst ab dem Jahr 2021.

Bestimmte Sanierungsmaßnahmen im Privathaushalt sollen höher gefördert werden. Hier können über einen Zeitraum von drei Jahren 20 Prozent der Kosten von der Steuerschuld in Abzug gebracht werden.

Der Umsatzsteuersatz für Bahntickets wurde von 19 Prozent auf sieben Prozent abgesenkt. Schließlich wurde im Bereich des Mietwohnungsbaus eine weitere Möglichkeit der Sonderabschreibung verabschiedet. Die Regelung erfordert aufgrund zahlreicher Restriktionen eine sorgfältige Bauplanung.

Bei Rückfragen zu diesen und weiteren Änderungen im Steuerrecht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Döpper Steuerberater PartG mbB
Thomas Döpper
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