Bürgerbeteiligung gefordert

Gastbeitrag

Bürgerbeteiligung gefordert

Seit dem 28. Februar 2021 gilt die korrigierte Königsforstroute, die nach Wegfall des Kurvenscheitelpunktes DK 39 den Versuch unternimmt, zu dem alten Zustand zurückzukehren.

Erste Auswertungen zeigen, dass die erhofften Verbesserungen nur bedingt auftreten und weiterhin eine Verschiebung der Route in Richtung Klein­eichen zu beobachten ist, eine Rückkehr zur alten Königsforstroute ist nicht festzustellen. Nachjustieren ist angesagt, selbst wenn die Neuregelung jetzt erst einmal gilt.

Parallel dazu ist die Einrichtung des Radius-to-Fix-Verfahrens für die Königsforstroute voranzutreiben. Dieses Verfahren gilt bereits für vier Abflugrouten am Flughafen Köln-Bonn und soll bis 2030 auf der Königsforstroute ebenso eingeführt werden.

Angesichts der offensichtlichen Probleme nach Wegfall des DK39 sollte das vorrangig in Angriff genommen werden, ohne auf Verbesserungen der bestehenden Situation zu verzichten. Es ist schon merkwürdig, dass ausgerechnet die meist benutzte Königsforstroute als letzte Route mit Radius-to-Fix versehen wird und das auf Kosten der betroffenen Anwohnerschaft.

Der Rat der Stadt Rösrath hat in seiner Sitzung am 22. März 2021 auf Antrag von CDU und Bündnis 90/Die Grünen einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

  • Zeitnahe Information der Stadt bei einem Antrag auf Verlängerung/ Veränderung der bestehenden Nachtflugregelung.
  • Umfassende Bürgerbeteiligung bei einer Verlängerung/Veränderung der bestehenden Nachtflugregelung.
  • Einrichtung eines qualifizierten Gremiums, das mit Blick auf das Jahr 2030 verbindliche Vorschläge für einen fairen Ausgleich zwischen den wirtschaftlichen Interessen des Flughafens und den gesundheitlichen Ansprüchen der betroffenen Anwohner erarbeitet.

Weitere Kommunen unterstüt­zen diesen Antrag. Über die Fluglärmkommission des Flughafens Köln-Bonn soll diese Forderung an das Verkehrsministerium NRW erhoben werden.

Der Flughafen Köln-Bonn hat seit dem 31. Dezember 1958 eine rechtsgültige Genehmigung für einen 24-Stunden-Betrieb. 1997 gab es mit dem 22-Punkte-Programm des Landes eine ergänzende Regelung für den Nachtflugbetrieb. Die bis 2015 gültige Regelung wurde 2007 per Verwaltungsakt ohne Bürgerbeteiligung bis 2030 verlängert. Dies soll sich nicht wiederholen.

Es gibt jahrzehntelange ergebnislose Auseinandersetzungen zwischen Anwohnern und Flughafen. Es sollte der Versuch unternommen werden, einen fairen Ausgleich mithilfe des vorgeschlagenen Expertengremiums zu erarbeiten und dann umzusetzen. Dies ist besser, als sich dauerhaft in Lärm und Streit einzurichten. (Friedo Weiß)