Handwerk

Wiedereinführung der Meisterpflicht

Seither konnte sich zum Beispiel jeder als Fliesen­leger oder Raumausstatter selbstständig machen, ohne den Beruf überhaupt erlernt zu haben.

Der Wegfall der Meisterpflicht führte neben dem Verlust von Fachwissen und handwerklichen Tech­niken auch zu großen Problemen bei der Ausbildung. »Weniger Meister bedeuten auch weniger Azubis«, erklärt der Rösrather Fliesenlegermeister Thomas Baur. Auch in seinem Gewerk ist die Anzahl der Betriebe gestiegen, die Meisterabschlüsse und damit einhergehend die Zahl der Auszubildenden aber stark zurückgegangen. Die Folge mangelnder Fach­kenntnis sind oft erhebliche Bauschäden, unzufriedene Kunden und zuletzt auch Unternehmenspleiten.

»Der Meisterbrief ist für alle Beteiligten also ein absolut schützens­wertes Qualitätssiegel«, so Baur.

Die Regierung hat beschlossen, die Meisterpflicht für zwölf Gewerke wieder einzuführen:

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Betonstein- und Terrazzohersteller
  • Estrichleger
  • Behälter- und Apparatebauer
  • Parkettleger
  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker
  • Drechs­ler und Holzspielzeugmacher
  • Böttcher
  • Glasveredler
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller
  • Raumausstatter
  • Orgel- und Harmoniumbauer

»Auch für den Kunden bietet die Meisterpflicht mehr Sicherheit.«
Thomas Baur, Fliesenlegermeister