Handwerk
Wiedereinführung der Meisterpflicht
Seither konnte sich zum Beispiel jeder als Fliesenleger oder Raumausstatter selbstständig machen, ohne den Beruf überhaupt erlernt zu haben.
Der Wegfall der Meisterpflicht führte neben dem Verlust von Fachwissen und handwerklichen Techniken auch zu großen Problemen bei der Ausbildung. »Weniger Meister bedeuten auch weniger Azubis«, erklärt der Rösrather Fliesenlegermeister Thomas Baur. Auch in seinem Gewerk ist die Anzahl der Betriebe gestiegen, die Meisterabschlüsse und damit einhergehend die Zahl der Auszubildenden aber stark zurückgegangen. Die Folge mangelnder Fachkenntnis sind oft erhebliche Bauschäden, unzufriedene Kunden und zuletzt auch Unternehmenspleiten.
»Der Meisterbrief ist für alle Beteiligten also ein absolut schützenswertes Qualitätssiegel«, so Baur.
Die Regierung hat beschlossen, die Meisterpflicht für zwölf Gewerke wieder einzuführen:
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
- Betonstein- und Terrazzohersteller
- Estrichleger
- Behälter- und Apparatebauer
- Parkettleger
- Rollladen- und Sonnenschutztechniker
- Drechsler und Holzspielzeugmacher
- Böttcher
- Glasveredler
- Schilder- und Lichtreklamehersteller
- Raumausstatter
- Orgel- und Harmoniumbauer
»Auch für den Kunden bietet die Meisterpflicht mehr Sicherheit.«
Thomas Baur, Fliesenlegermeister