Alte Heizungen müssen raus

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Alte Heizungen müssen raus

Gas- und Ölheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen demnach bis spätestens 2015 ausgetauscht werden. Bisher galt die Pflicht zum Umrüsten nur für vor 1978 eingebaute Heizkessel.

Eigentlich soll das Einmotten alter Heizungen dazu beitragen, den CO2-Ausstoß zu mindern. Trotzdem sorgen diverse Ausnahmeregelungen dafür, dass einige veraltete Wärmequellen erhalten bleiben. Brennwertkessel und Niedertemperaturheizkessel mit einem besonders hohen Wirkungsgrad sind nicht betroffen.

Erfasst würden vorerst nur sogenannte Konstanttemperaturheizkessel, so das Bauministerium. Auch Hauseigentümer, die seit mindestens Februar 2002 in Häusern mit 30 Jahre alten Heizkesseln wohnen, sind von der neuen Austauschpflicht ausgenommen.

Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks weist jedoch darauf hin, dass sich direkte Auswirkungen für über eine halbe Million Haushalte ergeben.

Umweltschützern geht die Novellierung der Energieeinsparverordnung nicht weit genug. Sie bemängeln, dass nach wie vor zu wenig Impulse, im Wärmebereich Energie einzusparen und den klimaschädlichen Kohlendioxidaustausch zu mindern, erzeugt werden.

Allerdings soll gemäß der Neuregelung ab 2016 der Primärenergiebedarf bei Neubauten um durchschnittlich 25 Prozent und der Wärmebedarf durch eine bessere Gebäudedämmung um durchschnittlich 20 Prozent gesenkt werden. Zudem soll auf Energieausweisen die Energieeffizienzklasse vermerkt werden, um bei Verkauf und Vermietung transparent über den zu erwartenden Energieverbrauch zu informieren.

KfW-Fördermöglichkeiten
Mit einer Förderung von bis zu zehn Prozent der Investitionskosten unterstützt die KfW-Förderbank den Austausch einer veralteten Heizungsanlage gegen einen Brennwertkessel. Die KfW-Förderung gilt auch für die Modernisierung mit einem Biomassekessel (zum Beispiel für Scheitholz oder Holzpellets), wenn dieser in Kombination mit einem Brennwertkessel betrieben wird.

Voraussetzung zum Erhalt der Förderung ist der Einbau einer stromsparenden Hocheffizienz-Zirkulationspumpe. Diese Pumpen benötigen bis zu siebzig Prozent weniger Strom als herkömmliche Pumpen.

Die Antragsstellung erfolgt online unter www.kfw.de. Es gilt zu beachten: Der KfW-Zuschuss muss vor Beginn der Modernisierungsmaßnahme beantragt werden. Voraussetzung für den Erhalt ist eine Investitionssumme von mindestens 3000 Euro.

Lassen Sie sich durch die ortsansässigen Fachbetriebe persönlich und vor Ort beraten.