Wem gehört das Auto im Scheidungsfall?
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Streitfall PKW

Wem gehört das Auto im Scheidungsfall?

Im Zuge einer Ehescheidung sind die Komplexe Hausrat und Zugewinn zu regeln. Im Streitfall hat der Anwalt für seinen Mandanten zu prüfen, ob der PKW nun als Haushaltsgegenstand zu betrachten ist oder in den Zugewinn des einzelnen Ehegatten fällt. Bei letzterem würde lediglich ein Ausgleichsanspruch (entspricht nicht zwingend der Hälfte des Wertes) entstehen und überdies die Regelung zwischen den Ehegatten der notariellen Form bedürfen. Die für Scheidungsverfahren erstinstanzlich zuständigen Amtsgerichte neigen dazu, den PKW als Haushaltsgegenstand einzuordnen. Das hat in der Praxis zur Folge, dass bei Streit über das Fahrzeug das Gericht nach Billigkeitsgesichtspunkten entscheidet.

Völlig anderer Auffassung ist der Bundesgerichtshof, der den PKW nur ausnahmsweise als Haushaltsgegenstand einstuft. Allerdings sieht auch der BGH das Fahrzeug dann als Haushaltsgegenstand an, wenn er von den Ehegatten gemeinschaftlich zum Zwecke der Haushalts-und privaten Lebensführung genutzt wird. Dies entspricht der Regel.

Hat jeder Ehegatte ein eigenes Fahrzeug, das überwiegend nur von ihm gefahren wird, kann nicht mehr von einem gemeinsamen Haushaltsgegenstand ausgegangen werden. Dagegen ist der Zweitwagen (der teilzeitbeschäftigten Ehefrau), der auch für Familienfahrten (Einkaufen, Sport, Urlaub) genutzt wird, in jedem Fall als Haushaltsgegenstand anzusehen. Die Entscheidung bleibt schwierig und wird in fast allen familienrechtlichen Fragen auf den Einzelfall abzustellen sein. (Birgitta Wasser)

Wasser, Birgitta
Rechtsanwältin
Hauptstraße 71
51503 Rösrath
02205 87706
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