Das Bestellerprinzip

Provision

Das Bestellerprinzip

Mit ihm soll das soge­-­nannte Bestellerprinzip auf dem Mietmarkt Einzug halten. Noch steckt es im parlamentarischen Verfahren. Doch wenn alles nach Plan läuft, könnte das Gesetz zum 1. April in Kraft treten. Ab dann muss nur noch derjenige eine Provision zahlen, der den Makler auch beauftragt hat.

Nimmt also ein Wohnungs­suchen­der einen Makler zu Hilfe, muss er diesen auch entlohnen, wenn es zu einem Mietvertrag kommt. Lässt ein Eigentümer mittels eines Maklers die richtigen Mieter suchen, zahlt auch hier der Auftraggeber die Makler-Courtage. Abweichende Vereinbarungen sind unwirksam.

Wer allerdings eine Wohnung kaufen will, muss auch in Zukunft mit einer Courtage rechnen, denn der neue Gesetzentwurf zur Mietnovellierung bezieht sich – wie der Name schon sagt – ausdrücklich auf den Mietermarkt. (Sigrun Stroncik)