Wer zahlt die Renovierung?

Ewiger Streitpunkt Schönheitsreparaturen

Wer zahlt die Renovierung?

Im Juli dieses Jahres hat der BGH jetzt klargestellt, dass in solchen Fällen der Vermieter die laufenden Schönheitsreparaturen durchführen muss, wenn sich der Zustand der Wohnung trotz üblicher Nutzung wesentlich verschlechtert hat.

Vermieter kommen hierdurch in eine missliche Situation. Sie müssen Kosten aufwenden, die sie bei Abschluss des Mietvertrags nicht kalkuliert haben. Bei Abschluss künftiger Mietverträge sollten Vermieter daher prüfen lassen, wie sie sich dennoch von Renovierungsverpflichtungen freizeichnen können.

Einen Pferdefuß hat die Entscheidung aber auch für Mieter. Denn diese müssen sich – so der BGH – an den Kosten der laufenden Renovierung beteiligen. Liegen keine Besonderheiten vor, wird dies wohl eine hälftige Kostenbeteiligung bedeuten.

Von Vermietern beauftragte Malerarbeiten können jedoch schnell teuer werden. Mieter sollten daher abwägen, ob es trotz der Entscheidung des BGH nicht günstiger ist, Malerarbeiten in Eigenregie durchzuführen.