Dein Steuerbescheid
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Drum prüfe, wer sich ewig bindet

Dein Steuerbescheid

Die Prüfung darf sich dabei nicht nur auf die richtige Über­nahme des Zahlenwerks und die rechnerische Richtigkeit beschränken. Auch und ganz besonders im »Textteil« der Steuerbescheide finden sich viele Gründe für einen Einspruch. Insbesondere die Vorläufigkeitsvermerke oder eben das Fehlen dieser muss man sich genau ansehen.

Von über 3,4 Millionen Einsprüchen wurden fast 750000 von den Steuerpflichtigen zurückgenommen, so dass in 2016 rund 2,2 Millionen Einsprüche positiv und rund 450000 negativ entschieden wurden.

Nicht alle Einsprüche können sofort entschieden werden, da das Steuerrecht oft zu komplex ist oder noch Verfahren anhängig sind. Dann ruhen diese Einsprüche, bis eine Entscheidung darüber möglich ist. Dies betrifft rund 1,2 Millionen von derzeit noch unbearbeiteten 2,4 Millionen Einsprüchen. Daran zeigt sich, dass nicht nur der Blick auf den gerade aktuellen Zeitpunkt, sondern auch in die Zukunft bei der Frage nach einem Einspruch notwendig ist.

Wir von der Runkel & Standfuß Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaft mbB prüfen grundsätzlich die Steuerbescheide unserer Mandanten und übernehmen das Rechtsbehelfsverfahren. Wir unterstützen und beraten Sie in diesem Thema und allen weiteren Steuerfragen gerne. Sprechen Sie uns an. (Dirk Runkel)

Runkel & Standfuß
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