Unfallkosten absetzen
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Steuer

Unfallkosten absetzen

Grundsätzlich sind sämtliche beruflichen Kraftfahrzeugkosten mit der steuerlichen Entfernungspauschale von 0,30 EUR je Entfernungskilometer (einfache Entfernung) abgegolten. Darüber hinaus können aber dennoch solche Unfallkosten angesetzt werden, die auf einer beruflichen Fahrt entstanden sind. Eine berufliche Fahrt findet dann satt, wenn man sich auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (in beiden Richtungen) befindet. Dabei muss man sich unmittelbar auf dieser Strecke befinden, Umwege sind lediglich zur Tankstelle und zur Abholung eines Arbeitskollegen im Rahmen einer Fahrgemeinschaft zulässig. Des Weiteren kommen Dienstreisen für den Arbeitgeber mit dem eigenen PKW als beruflich aner­kannte Fahrt in Betracht. Wichtig ist Ort und Zeitpunkt beweiskräftig zu belegen, was regelmäßig das Polizeiprotokoll sein dürfte.

Als hierfür in Betracht kom­mende Unfallkosten wären insbesondere zu nennen: Reparaturkosten soweit nicht von der Versicherung erstattet, die Selbstbeteiligung der Versicherung, Gutachter, Anwälte und Gerichtskosten sowie eventuell im Fahrzeug weitere beschädigte private Gegenstände. Bei Totalscha­den muss über eine außergewöhnliche Abschreibung nachgedacht werden.

Wir von der Runkel & Standfuß Steuer­beratungsgesellschaft Partner­schaft unterstützen und beraten Sie in diesem Thema und allen weiteren Steuerfragen gerne. Sprechen Sie uns an. (Dirk Runkel)

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