Wilder Westen im Geisterbusch

Ein Kommentar von Wolfhagen Beckers, erster Vorsitzender der unabhängigen Wählervereinigung »Bürger für Rösrath« (BfR)

Wilder Westen im Geisterbusch

Dass im Wasserschutz-Einzugsgebiet für unser Trinkwasserdepot keine belastenden Gewerbe hingehören versteht sich von selbst. Erst recht nicht durch die neue Linie der Umwelt-verträglichen Nutzung, wozu auch die BfR einen bedeutenden Beitrag geleistet hat.

Gegen Gewerbeansiedlungen hatten sich bereits vor Jahren umweltbewusste Personen mit fast 5000 Unterschriften eingesetzt, die dem damaligen Regierungspräsidenten Roters vorgelegt wurden. Dadurch wurden die über viele Jahre von der Verwaltung geplanten Gewerbeansiedlungen hinfällig. Ein Schelm, der Böses dabei denkt, wenn jetzt auch Jahrzehnte lang existierende, Umwelt-verträgliche Wohnhäuser eliminiert werden sollen.

Wie aus mehrfachen Überlieferungen bekannt ist, forderten die Kommunen nach dem Krieg die Bürger auf, in Eigeninitiative Wohnraum zu schaffen. So auch in Rösrath.

Zu diesem Zeitpunkt waren noch längst nicht alle Verhältnisse geordnet. Das könnte die Erklärung dafür sein, dass in Einzelfällen keine Bauunterlagen mehr vorliegen. Akribische Nachforschungen wären bestimmt hilfreich, versunkene Unterlagen wieder ans Tageslicht zu bringen. Erfolge bei ähnlichen Vorgängen, wo Unterlagen auf den ersten Blick zuerst verschwunden waren, bestätigen einmal mehr die Notwendigkeit  intensiver Nachforschungen.

Ein halbes Jahrhundert lang hat sich niemand um die Belange in diesem Bereich gekümmert.

Dass nun plötzlich Wohnraumbeseitigungen drohen, ist nicht nur unverständlich, sondern auch wenig gastfreundlich in der Außenwirkung.

Ohne Einsprüche seitens der Kommune und der BIMA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) waren die Pächter über viele Jahre in einer bestimmten Sicherheit, aus der Investitionen zum Werterhalt vorgenommen wurden.

Bei der Höhe des jeweils investierten Kapitals wäre überwiegend kein Neuanfang mehr möglich. Mit anderen Worten – Lebenswerke wären unwiederbringlich zerstört.

So lange der oben genannte Beschluss nicht zurückgenommen wird und Ausweicherklärungen erfolgen, dass für die Wohnhäuser sozial verträgliche Lösungen gefunden werden können (zum Beispiel Wohnrecht nur bis zum Ableben), ist das nichts anderes als eine verzögerte Existenz- und Kapitalvernichtung.

Außerdem muss leider festgestellt werden, dass ein vorgeschlagenes, allgemeines Klärungsgespräch für Grundsatzfragen seitens der Verwaltung bisher abgelehnt wurde. Wolfhagen Beckers

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter www.bfr-roesrath.de