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Brock Immobilien

Immobilie geerbt? Wie wird der Wert ermittelt?

Finanzamt errechnet Verkehrswert nach Durchschnittswerten
Im Falle einer Immobilie als Erbe errechnet das Finanzamt die fälligen Steuern anhand des Verkehrswertes aus, allerdings – und jetzt kommt das Fatale – nach regionalen Durchschnittssätzen. Und die stimmen nicht immer mit dem tatsächlichen Wert der Immobilie überein, weil individuelle Faktoren nicht berücksichtigt werden. Im Klartext: Es kann sein, dass das Finanzamt die vererbte Im­mobilie im Wert zu hoch einschätzt – und in der Folge entsprechend eine höhere Erbschaftssteuer fällig wird. Das wünscht sich natürlich keiner.

Berechnung der Erbschaftssteuer: Beziehung, Restwert, Prozente
Als Erbe fallen Sie je nach Verwandtschaftsgrad in eine bestimmte Steuerklasse, die unter anderem festlegt, wie viel Prozent vom Wert Sie an Erbschaftssteuer zahlen müssen. Allerdings nur auf den Restwert nach dem sogenannten Freibetrag. Die Freibeträge sind nach dem ErbStG festge­legt und gestaffelt nach Restwert bis zu einer bestimmten Höhe. Ein Beispiel: Sie erben als Tochter eine Immobilie. Ihr Freibetrag liegt bei 400000 Euro. Übrig sind danach noch 200000 Euro Wert. Dann müssten Sie 11 Prozent dieser 200­000 Euro an Erbschaftssteuer zahlen.

Professionelle Immobilienbewertung: korrekter Verkehrswert
Hier kann es also um viel Geld ge­­hen. Ein professioneller Gutachter wie von Brock Immobilien, der nach ImmoWertV die Immobilie besichtigt und individuell nach Besichtigung bewertet, kann das Risiko eines zu hohen Verkehrswertes durch das Finanzamt ausschließen. Gerade bei einem Mehrfamilienhaus als Erbe, Immobilien in eher ungünstigen Lagen, leer stehenden Mietwohnungen oder Immobilien mit Sanierungsrückständen wird das interessant.

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