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Dr. Josef Kirchner

Achtung BtM-Pflicht!

Wir klären unsere Patientenfamilien gründlich darüber auf, dass die Medikamente Ritalin, Medikinet, Concerta, Equasym, Attentin, Elvanse sowie Generika mit Methylphenidat oder Amphetamin als Wirkstoff der Betäubungsmittelverordnungspflicht unterliegen und diese Medikamente in der Verord­nung strikt kontrolliert werden. Auf dem Rezept muss eine eindeutige Dosierung vermerkt und es darf maximal ein Monatsbedarf verordnet werden. Diese Medikamente dürfen Minderjährigen nicht zur freien Verfügung ausgehändigt und erst recht nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Weitergabe gilt rechtlich als Drogenhandel und wird auch entsprechend strafrechtlich verfolgt. Für Auslandsreisen muss ein Begleit­schein vorhanden sein, der vom Arzt ausgefüllt und vom Gesundheitsamt abgestempelt werden muss. Je nach Urlaubsland ist das ein »Schengener« oder ein internationaler Begleit­schein. Länder wie Thailand oder Philippinen könnten zur bösen Falle für eine ganze Familie bei der Einreise werden, wenn kein Begleitschein vorgelegt werden kann. Am einfachsten ist also eine Medikamentenpause im Urlaub, damit alle erholt wiederkommen und nicht Wochen in Arrestzellen verbringen müssen, weil sie die Regularien dieser Medikamentengruppe nicht beachtet haben.

Einen lebensgeisterweckenden Frühling wünscht Ihr Team der jugendpsychiatrischen Praxis Rösrath!