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Dr. Josef Kirchner

Wer nicht rechnen kann, ist doof …

Aus der Legasthenieforschung wissen wir seit Jahrzehnten, dass eine Nichtberücksichtigung dieser Teilleistungsschwäche zu einer ungerechtfertigten Beeinträchtigung der gesamten Sozialprognose führt. Bereits vor über 20 Jahren konnte statistisch nachgewiesen werden, dass Legasthenie ein 25-prozentiges Kriminalitätsrisiko erzeugt, also weit über dem Bevölkerungsdurchschnitt. Bei der Dyskalkulie ist Ähnliches zu vermuten, sie ist also auch volkswirtschaftlich ein Kostenfaktor. Wir alle haben die Verantwortung, unseren Kindern einen intelligenzentsprechenden Schulabschluss zu ermöglichen. Es würde einen Sturm der Entrüstung hervorrufen, wenn Rollstuhlfahrer wegen ungenügender Leistungen im Schulsport keinen Schulab­schluss erreichen könnten. Dyskalkulie ist nicht so offensichtlich wie körperliche Handicaps, aber gerade des­halb besonders heimtückisch, weil Dyskalkulie-Betroffenen Dummheit oder Faulheit unterstellt wird. Wir brauchen einen gesellschaftlichen Konsens zur Förderung der Rechenfähigkeiten und eine Berücksichtigung der Teilleistungsschwäche in der schulischen Benotung sowie Nachteilsausgleiche. Es darf nicht im belie­bigen Ermessen von Schulen liegen, die Teilleistungsschwächen zu berücksichtigen. Alle Kinder mit Rechenschwächen sollten auf Dyskalkulie untersucht werden. Wir Fachärzte weisen auf den Legasthenieerlass des Kultusministeriums hin und fordern eine analoge Regelung zur Dyskalkulie, auch ohne zeitliche Begrenzung. Die Rechenschwäche muss gefördert werden, solange sie besteht.

Weltweit sind circa sechs Prozent der Bevölkerung von Dyskalkulie betroffen. 46 Prozent der betroffenen Kinder entwickeln psychische Störungen. Diese Zahlen sind erschreckend deutlich.

Rechnen Sie im Herbst mit kaltem Regen! Ihr Team der jugendpsychiatrischen Praxis Rösrath!