Weihnachtsgeschenke
· Anzeige

Steuer

Weihnachtsgeschenke

So ist es tatsächlich. Geschenke an Kunden, Geschäftspartner und deren Angestellten sind der Einkommensteuer zu unterwerfen. Am liebsten wäre es dem Finanzamt an dieser Stelle wohl, wenn das Preisschild noch am Geschenk belassen würde ... aber so weit wollen wir es nicht kommen lassen.

Sie möchten Ihrem Kunden auch etwas schenken, diesem aber die Steuer darauf ersparen? Kein Problem, seit 2007 hat der Gesetzgeber Ihnen die Möglichkeit eröffnet, für Ihren Kunden die Steuer zu übernehmen. Dafür werden satte 30 Prozent Pauschalsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer fällig. Diese Pauschalsteuer ist dann in Ihrer Lohnsteueranmeldung zu erklären und abzuführen. Jetzt verlangt das Finanzamt nur noch von Ihnen, dem Beschenkten auch mitzuteilen, dass Sie die Pauschalsteuer übernommen haben.

Ausgenommen von diesen Regelungen sind Streuwerbeartikel (Werbekugelschreiber, Kalender etc.) und Warenproben.

Dies alles ändert nichts daran, dass Geschenke bis 35 Euro als Betriebsausgabe abzugsfähig bleiben, die Pauschalsteuer erhöht den Wert des Geschenks hierbei nicht.

Wir von der Runkel & Standfuß Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaft wünschen Ihnen frohe Weihnachten und ein erfolgreiches neues Jahr. Wir beraten Sie auch in 2011 wieder gerne in allen Steuerfragen. Sprechen Sie uns an.
    Dirk Runkel

Runkel & Standfuß
Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaft
Hauptstraße 200
51503 Rösrath
02205 9192200
02205 9192201
Website Karte