Neues 2019 im Steuerrecht
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Steuer & Finanzen

Neues 2019 im Steuerrecht

Entlastung der Familien
Der Kinderfreibetrag erhöht sich um 192 Euro pro Jahr auf nunmehr 7620 Euro pro Kalenderjahr. Das korrespondierende Kindergeld erhöht sich pro Monat und Kind um 10 Euro. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung erfolgt die Günstigerprüfung zwischen Kinderfreibetrag und Kindergeld.

Grundfreibetrag und Tarif
Der Grundfreibetrag steigt um 168 Euro auf 9168 Euro, wer also zu versteuernde Einkünfte bis zu diesem Betrag im Jahr erzielt, zahlt keine Einkommensteuer für 2019. Der Einkommensteuertarif wird um 1,84 Prozent verschoben, sodass die kalte Progression ausgeglichen wird und jedem Bürger mehr »Netto« verbleibt.

Jobticket wird steuerfrei
Das zusätzlich zum Arbeitslohn gewährte Jobticket und andere gewährte Zuschüsse und Sachbezüge des Arbeitgebers für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind ab 1.1.2019 steuerfrei gestellt, werden allerdings im Rahmen der Steuererklärung auf die Entfernungspauschale angerechnet. Die bisherige Anrechnung auf die 44-Euro-Grenzen entfällt.

Begünstigung für Elektrofahrzeuge
Für Elektro- und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge ist nur noch die Hälfte für die private Nutzung zu besteuern, also 0,5 Prozent statt ein Prozent des Bruttolistenneupreises. Bei Elektrofahrrädern mit einer Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h entfällt die Besteuerung ab 2019.

Wir von der Runkel & Standfuß Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaft unterstützen und beraten Sie in diesem Thema und allen weiteren Steuerfragen gerne. Sprechen Sie uns an. (Dirk Runkel)

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