Smartphone steuerfrei für verdiente Arbeitnehmer
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Steuer & Finanzen

Smartphone steuerfrei für verdiente Arbeitnehmer

Im Normalfall ist es so, dass jegliche Zuwendung des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer steuerpflichtig ist. So wird beispielsweise die Gestellung eines Firmenwagens mit einem Prozent des Bruttolistenneupreises beim Arbeitnehmer besteuert.

Eine Möglichkeit der steuerfreien Gestaltung von Zuwendungen an einen Arbeitnehmer ist die Bereitstellung von Mobilfunkendgeräten (zum Beispiel Smartphones), von mobilen Computern (zum Beispiel Tablets, Laptops und Netbooks) oder stationären Computerarbeitsplätzen. Solange diese Geräte im Eigentum des Chefs verbleiben und diese vom Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückgegeben werden müssen, bleibt die Nutzung insoweit steuerfrei. Und dies unabhängig vom Umfang der privaten Nutzung.

Das Besondere an dieser Reglung ist, dass unter diesen Bedingungen auch die auf die Nutzung entfallenden Verbindungsentgelte, also die Flatrates, Gesprächsgebühren oder Internetvolumen steuerfrei bleiben. Auch in diesem Zusammenhang bleibt der Umfang der privaten Nutzung unbeachtlich.

Eine sehr interessante Variante dieser Ausgestaltung ist dann gegeben, wenn man an die sogenannten Minijobber und Studentenjobs denkt. Da bei einem Minijobber die Begrenzung auf derzeit 400 Euro (ab 1.1.2013 bei 450 Euro) pro Monat liegt, kann durch die Gestellung der oben genannten Geräte und/oder Nutzungsentgelte eine höhere Zuwendung des Arbeitgebers erreicht werden, ohne die gewollten Regelungen des Minijobs zu gefährden.

Wir von der Runkel & Standfuß Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaft beraten Sie in diesen und allen weiteren Steuerfragen gerne. Sprechen Sie uns an. Dirk Runkel

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