Bitcoins & Kryptowährung
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Steuer & Finanzen

Bitcoins & Kryptowährung

Grundsätzlich sind Bitcoins in der Bundesrepublik Deutschland keine gesetzlichen Zahlungsmittel. Daher handelt es sich bei jedem Coin um einen Gegenstand, der den allgemeinen Regelungen für Spekulationsobjekte unterliegt. Die allgemeine Spekulationsfrist für solche Gegenstände beträgt ein Jahr. Somit sind alle Vorgänge innerhalb eines Jahres steuerpflichtig. Erwirbt man zum Beispiel am 10. Mai 2018 einen Bitcoin und verkauft diesen vor Ablauf der Jahresfrist, ist der dabei erzielte Gewinn der Be­steuerung zu unterwerfen, etwaige Verluste aus solchen Geschäften können gegengerechnet werden. Zur Besteuerung in einem Kalenderjahr kommt es allerdings nur dann, wenn die jährliche Freigrenze von 600 Euro für alle Spekulationsgeschäfte überschritten ist.

Wenn man auf seinem Bitcoin-Konto mehr als einen Coin verwaltet, dann gilt die »First-in-First-out-Regel«, die besagt, dass der erste erworbene Coin auch zuerst veräußert wird.

Oft übersehen wird auch, dass nicht nur der reine Verkauf eines Bitcoins innerhalb eines Jahres zur Spekulation führt, sondern auch die Verwendung des Bitcoins »wie ein Zahlungsmittel«. Kauft man sich von den Bitcoins zum Beispiel einen Computer für 800 Euro, so gilt dieser Wert des Computers als steuerpflichtiger Verkaufserlös des Bitcoins. Nach Anrechnung der Anschaffungskosten für diese Bitcoins ergibt sich der Gewinn beziehungsweise Verlust aus diesem Geschäft.

Eine detaillierte Erfassung aller Ein- und Ausgänge mit den jeweiligen Preisen der Bitcoins bietet bestmögliche Rechtsicherheit und die Möglichkeit der Steuerfreiheit außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist.

Wir von der Runkel & Standfuß Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaft mbB unterstützen und beraten Sie in diesen Themen und allen weiteren Steuerfragen gerne. Sprechen Sie uns an. (Dirk Runkel)

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