Rente und Elterngeld
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Steuer

Rente und Elterngeld

Für Renten gilt seit dem 01.01.2005 eine neue Regelung, nach der nicht mehr der Ertragsanteil besteuert wird, sondern mindestens 50 Prozent der Rente (bei Rentenbeginn bis 2005) steuerpflichtig ist. Der steuerpflichtige Anteil der Rente bestimmt sich nach dem Jahr des Rentenbeginns, ab 2005 steigt der Prozentsatz jährlich bis 2040 auf 100 Prozent. »Neurentner« in 2010 müssen 60 Prozent der Bezüge besteuern.

Zu unterscheiden sind unter anderem gesetzliche Altersrenten, Betriebsrenten und Pensionen. Für die gesetzlichen Renten gelten die zuvor genannten Regelungen. Betriebsrenten sind entweder voll steuerpflichtig oder mit dem Ertragsanteil zu besteuern, Pensionen sind nach Abzug des Versorgungsfreibetrags grundsätzlich voll steuerpflichtig. Dennoch müssen nicht alle Rentner Steuern zahlen. Sollte die Rente die einzige Einkunftsquelle sein, so fällt hier keine Steuer an, wenn der Grundfreibetrag in 2010 von 8004 Euro (Ehegatten 16007 Euro) nicht überschritten wird.

Seit dem 1. Januar 2007 gibt es das Elterngeld. Elterngeld ist grundsätzlich steuerfrei, unterliegt jedoch dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, wenn zum Beispiel der Steuersatz ohne Elterngeld bei 20 Prozent liegt, dann liegt er mit Elterngeld bei vielleicht 25 Prozent. Diese 25 Prozent werden dann auf das Einkommen ohne Elterngeld angewendet. Dies gilt nach aktuellen Urteilen auch für das Mindestelterngeld von 300 Euro.

Aufgrund der Vielzahl der möglichen Fallkonstellationen empfiehlt es sich, die professionelle Hilfe der Runkel & Standfuß Steuerberatungsgesellschaft in Anspruch zu nehmen. Dirk Runkel

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