Steuer
Straßenausbaubeiträge
Grundsätzlich sind Handwerkerleistungen in der Einkommensteuererklärung absetzbar. Dies setzt eine Rechnung des Handwerkers mit Ausweis des Arbeitslohns neben den Materialkosten voraus. Genau an diesem Punkt mangelt es in den Bescheiden der Gemeinden über die Erschließungsbeiträge zum Straßenausbau. Daher verweigert die Finanzverwaltung den Ansatz dieser Kosten in der Einkommensteuererklärung als Handwerkerleistung.
Aktuell ist ein Verfahren, geführt durch den Bund der Steuerzahler, beim Bundesfinanzhof anhängig, um dies zu ändern. Grundlage dieses Verfahrens ist ein Fall, bei dem Eheleute über 3000 Euro Erschließungskosten für den Ausbau einer Sandstraße durch die Gemeinde zahlen mussten. Der Ansatz von geschätzten 50 Prozent Lohnkosten aus dem Bescheid der Gemeinde wurde von der Finanzverwaltung abgelehnt.
Vor dem Bundesfinanzhof gab es bisher nur eine Entscheidung zu einem Wasseranschluss. Somit gilt es aktuell, ein Urteil zu den Straßenausbaubeiträgen zu erwirken.
Ein Ansatz solcher Erschließungsbeiträge für den Straßenausbau sollte in der Einkommensteuererklärung grundsätzlich erfolgen. Im Falle einer Ablehnung dieser Kosten durch das Finanzamt besteht die Möglichkeit, dagegen unter Verweis auf die Musterklage (BFH Az.: VI R 18/16) Einspruch einzulegen.
Wir von der Runkel & Standfuß Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaft unterstützen und beraten Sie in diesem Thema und allen weiteren Steuerfragen gerne. Sprechen Sie uns an. (Dirk Runkel)