Gemeinschaftskonten
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Steuer

Gemeinschaftskonten

In diesem Fall leistete ausschließlich ein Ehegatte auf ein Gemeinschaftskonto – sogenanntes Oder-Konto – Einzahlungen. Jede dieser Einzahlungen wurde von der Finanzverwaltung zur Hälfte als Schenkung an den anderen Ehegatten gesehen. Das Finanzamt muss zuvor allerdings »anhand objektiver Tatsachen« beweisen, dass der Ehegatte, welcher nicht auf das Gemeinschaftskonto einzahlt, über die Gelder frei verfügen kann.

Die Verwendung der Mittel spielt hierbei eine maßgebende Rolle. Je häufiger der nichteinzahlende Ehegatte auf die Gelder zugreift, um eigenes Vermögen zu bilden, desto eher ist von einer Schenkung auszugehen. Sind solche unmittelbaren Zugriffe eher selten, wird eine Schenkung wohl nur in diesen jeweiligen Einzelfällen anzunehmen sein.

Trotz eines doch recht hohen Freibetrags zwischen Ehegatten von 500000 Euro ist zu bedenken, dass alle Schenkungen innerhalb von 10 Jahren zusammengerechnet werden. Unter in anderer Weise Verwandten oder gar steuerlich fremden Dritten sind die Freibeträge deutlich geringer und die Gefahr der Schenkungsteuer entsprechend höher (vgl. Tabelle).

Wir von der Runkel & Standfuß Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaft beraten Sie in dieser und allen weiteren Steuerfragen gerne. Sprechen Sie uns an. Dirk Runkel

Freibeträge

Steuerklasse I (Steuersätze von 7 bis 30 Prozent)

 

  • Ehegatten, eingetragene Lebenspartnerschaften (ab 31.07.2001)
    500 000 Euro
  • Kinder, Stiefkinder sowie Kinder verstorbener Kinder und Stiefkinder
    400 000 Euro
  • Kinder lebender Kinder und Stiefkinder sowie Eltern und Voreltern bei Erwerb von Todes wegen
    200 000 Euro

Steuerklasse II (Steuersätze von 15 bis 43 Prozent)

  • Eltern und Voreltern soweit nicht zur Steuerklasse I gehörend, Geschwister, Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehegatten, ehem. eingetr. Lebenspartner
    20 000 Euro

Steuerklasse III (Steuersätze von 30 bis 50 Prozent)

 

  • Alle übrigen Erwerber und Zweckzuwendungen
    20 000 Euro
Runkel & Standfuß
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