Doppelter Haushalt auch mit Familie
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Steuer & Finanzen

Doppelter Haushalt auch mit Familie

In einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Münster aus Septem­ber 2018 ging es um einen speziellen Fall. Der Arbeitnehmer wohnte seit vielen Jahren in einer Drei-Zimmer-Wohnung zusammen mit seiner Frau und Kind am 300 km entfernten Ort der ersten Tätigkeitsstätte und unterhielt in seinem Heimatdorf einen weiteren Hausstand in Form eines Bungalows. Er be­gehrte im Rahmen seiner Steuererklärung die Anerkennung der Kosten für die »Doppelte Haushaltsführung« am Tätigkeitsort. Dies versagte zunächst das zuständige Finanzamt.

Das FG Münster entschied jedoch in diesem bisher Einzelfall zugunsten des Arbeitnehmers, da dieser einige Gründe zu seinen Gunsten geltend machen konnte. So konnte er glaubhaft machen, dass der Lebensmittelpunkt im Heimatdorf besteht, da die Familie und insbesondere das Kind sämtliche Ärzte in direkter Umgebung des Heimatdorfes haben. Ein weiterer gewichtiger Punkt, der für den Lebensmittelpunkt im Heimatdorf spricht, sind die hohen Investitionen in den dortigen Bungalow und die Tatsache, dass der komplette Freundeskreis des Kindes dort belegen ist.

Ein Ansatz der Kosten der »Doppelten Haushaltsführung«, zum Beispiel der wöchentlichen Familienheimfahrten mit 0,30 Euro pro Entfernungskilometer, ist in diesem Fall möglich.

Wir von der Runkel & Standfuß Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaft unterstützen und beraten Sie in diesem Thema und allen weiteren Steuerfragen gerne. Sprechen Sie uns an. (Dirk Runkel)

Wir wünschen unseren Mandanten ein frohes Weihnachtsfest und ein erfolgreiches Jahr 2019

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