
Vorsorge
Die Rente ist sicher unsicher
Unmittelbar begünstigt ist dabei nur ein bestimmter Personenkreis, zum Beispiel Arbeitnehmer, Versicherte in Elternzeit, pflichtversicherte Landwirte, Arbeitslosenhilfeberechtigte, Beamte, Richter, Soldaten und Rentner. Nicht begünstigt sind somit zum Beispiel Selbstständige sowie alle nicht Versicherungspflichtigen. Diese können jedoch mittelbar Begünstigte sein, wenn der Ehegatte unmittelbar begünstigt ist und einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen hat.
Eine Zertifizierung des Altersvorsorgeprodukts sowie ein auf den Namen des Zulageberechtigten lautender Vertrag sind Grundvoraussetzung für die Förderfähigkeit. Bei den Produkten kann es sich um eine private oder betriebliche Altersvorsorge oder auch um eine sogenannte Eigenheimrente handeln.
Bei der Erstellung der Steuererklärung durch Ihren Steuerberater bzw. bei der Veranlagung durch die Finanzverwaltung wird geprüft, ob die Zulage oder aufgrund der persönlichen Progression der Sonderausgabenabzug günstiger ist. Die Höhe der Zulagen ergibt sich aus der unten stehenden Tabelle.
Die Wertsteigerungen sind während der Ansparphase steuerfrei, in der Auszahlungsphase im Rentenalter allerdings greift die nachgelagerte Besteuerung. Im Alter sind somit je nach Höhe der weiteren Einkünfte Steuern auf die Leistungen aus dem Altersvorsorgeprodukt fällig.
Letztlich ist noch darauf zu achten, dass über das Altersvorsorgevermögen nicht schädlich verfügt wird. Eine schädliche Verwendung liegt vor, wenn zum Beispiel eine Auszahlung vor dem 60. Lebensjahr oder mit Beginn der Altersrente als Leibrente erfolgt. Auch ein Wegzug in ein Nicht-EU-Land ist schädlich. Im Falle der schädlichen Verwendung sind die bis dahin erhaltenen Förderungen zurückzuzahlen.
Wir von der Runkel & Standfuß Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaft beraten Sie in dieser und allen weiteren Steuerfragen gerne. Sprechen Sie uns an. Dirk Runkel
Zulagen
Antragsjahr | Grundzulage | Kinderzulage | Mindestbeitrag | Obergrenze |
---|---|---|---|---|
2002 und 2003 | 38 Euro | 46 Euro | 1 Prozent | 525 Euro |
2004 und 2005 | 78 Euro | 92 Euro | 2 Prozent | 1050 Euro |
2006 und 2007 | 114 Euro | 138 Euro | 3 Prozent | 1575 Euro |
seit 2008 | 154 Euro | 300 Euro | 4 Prozent | 2100 Euro |
*Zusätzlich ggf. Berufseinsteigerbonus für unter 25-Jährige einmalig 200 Euro