
Schulden im Scheidungsfall
Wann hafte ich für die Schulden meines Ehegatten?
Die häufigsten Beispiele sind Kontokorrentkredite auf Gemeinschaftskonten und sogenannte Konsumentenkredite für Verbrauchsgüter des Haushalts. Auch Immobilienkredite werden unabhängig von den Eigentumsverhältnissen oftmals von beiden Eheleuten unterzeichnet. Die Kredite werden in der Regel zwar auf das Einkommen des einkommensstärkeren Ehegatten ausgerichtet, der geringer verdienende Ehegatte unterzeichnet oftmals jedoch als Mitschuldner des Darlehens oder schlimmstenfalls sogar als Bürge. Beliebtes Beispiel sind Umschuldungen zwischen verschiedenen Banken oder Kreditaufstockungen.
Die Banken zeigen sich häufig großzügig, wenn bei der Verlängerung und/oder Aufstockung des Verbraucherkredits der Ehegatte den neuen Kreditvertrag mit unterzeichnet. Hier gilt dann das Motto: mitgefangen, mitgehangen. Auch wenn der ursprüngliche Kredit von nur einem der Ehegatten eingegangen wurde, haften dann beide, wenn die Kreditverlängerung oder auch die Kreditaufstockung von beiden Ehegatten unterzeichnet wird. Vorsicht ist daher immer dann geboten, wenn eine Immobilien- oder gar Verbrauchsgüterfinanzierung ansteht.
Als Faustformel gilt: Unterzeichnen beide Ehegatten, haften beide Ehegatten. Dies gilt im Übrigen für Internetgeschäfte wie auch für Direktgeschäfte beim Einkauf vor Ort. (Birgitta Wasser)