Mut zur Scheidung – trotz langer Ehedauer
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Recht

Mut zur Scheidung – trotz langer Ehedauer

Mussten geschiedene Ehepartner ab 2008 nach kurzer wie auch nach langer Ehedauer um ihren Besitzstand fürchten, könnte sich dies mit der erneuten Änderung des Ehegattenunterhaltsrechts wieder ändern. Insbesondere seit der Unterhaltsreform von 2008 war für geschiedene Frauen um die 50 und ohne nennenswerte Berufserfahrung der Gang zum Sozialamt oftmals unvermeidbar. Das neue Unterhaltsrecht und die dazu ergangenen Urteile setzten über alle gerichtlichen Instanzen hinweg auf finanzielle Eigenverantwortung der Eheleute nach der Ehescheidung. Billigkeitsgesichtspunkte wurden lediglich im Rahmen der ehebedingten Nachteile beachtet. Die nach der Gesetzesreform ergangenen Urteile führten in der Praxis zu knallharten Einschnitten in den Lebensverhältnissen eines Ehepartners und dies obgleich dieser im Dienste der Familie oft jahrelang auf die eigene berufliche Entwicklung verzichtet, Kinder erzogen und dem Ehegatten den Rücken für den kreativen Aufbau seiner Karriere freigehalten hatte. Viele Betroffene ließen sich im Rahmen der Ehescheidung auf für sie nachteilige Unterhaltsvereinbarungen ein, da sie die Kosten der Unterhaltsstreitigkeiten bis zum Bundesgerichtshof scheuten.

Mit der zum 1. März 2013 in Kraft tretenden erneuten Gesetzesänderung soll der Solidaritätsgedanke und Vertrauenstatbestand bei langer Ehedauer (idR ab 15 Ehejahren) wieder gestärkt werden. Stärker als bisher soll bei der Prüfung und Befristung des nachehelichen Ehegattenunterhalts die Ehedauer Berücksichtigung finden. Damit wird es für Frauen mit langer Ehedauer, fehlender beruflicher Ausbildung, langjähriger Kindererziehung und erheblicher Einkommensdifferenz zukünftig wieder leichter, auch nach der Ehescheidung den eigenen Lebensstandard durch unbefristete Unterhaltsansprüche zu sichern. Birgitta Wasser

Wasser, Birgitta
Rechtsanwältin
Hauptstraße 71
51503 Rösrath
02205 87706
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