Birgitta Wasser
Erb- und Familienrecht
Einer braucht Geld und will die Nachlassimmobilie verkaufen. Ein anderer möchte die Nachlassimmobilie günstig zu Alleineigentum erwerben. In dieser Situation bringt anwaltliche Beratung oftmals etwas Ruhe in die aufgeheizten Emotionen. Der Anwalt vermittelt vor allem Klarheit über Rechte und Pflichten der Erbengemeinschaft als Gesamthand und des Einzelerben. Auch eine Teilungsversteigerung an einem Grundstück ist nicht immer hilfreich. In der Regel bleibt der Streit der Erben auch nach der Versteigerung bestehen. Im Zweifel wird im Anschluss daran auch noch eine gerichtliche Auseinandersetzung über die Aufteilung des Verkaufserlöses notwendig. Ein Anspruch des Einzelerben gegenüber dem Versteigerungsgericht auf Auszahlung des auf ihn entfallenden Versteigerungserlöses gibt es jedenfalls nicht!
Familienrecht
Der Erbfall und seine Auswirkungen auf den Zugewinn bei Ehescheidung
Immer wieder werde ich von Mandanten gefragt, welche Auswirkungen die ererbten Vermögenswerte im Falle einer Scheidung haben. Bei einer Ehescheidungsquote von fast 50 Prozent ist dies eine berechtigte Frage. Hier gilt: Was geerbt wurde, fällt nicht in den Zugewinn. Bei der Berechnung der Zugewinnausgleichsansprüche wird dieses Problem technisch über das Anfangsvermögen eines jeden Ehegatten abgewickelt. Durch eine gesetzliche Fiktion wird der Ehegatte, welcher während der Ehe geerbt hat, so gestellt, als hätte dieser das Erbe bereits bei Eheschließung in seinem Vermögensbestand gehabt. Das Erbe wird dadurch zu sogenanntem privilegiertem Anfangsvermögen. Lediglich Wertzuwächse – zum Beispiel die Steigerung des Grundstückswertes bei geerbtem Immobilienvermögen – sind im Rahmen des Zugewinnausgleichs zu berücksichtigen. Gleiches kann auch für elterliche Schenkungen während der Ehezeit gelten. In der Praxis führt dies oft dazu, dass der andere Ehegatte leer ausgeht. (Birgitta Wasser)