
Birgitta Wasser
Scheidungs-ABC
Der Ehescheidungsantrag kann erst nach Ablauf eines Trennungsjahres gestellt werden. Dafür muss der Antragsteller oder die Antragstellerin anwaltlich vertreten sein.
Die Trennung ist rechtlich vollzogen, wenn die Eheleute oder Partner eine tatsächliche Trennung mindestens innerhalb der ehelichen Wohnung vollzogen haben und finanziell und haushaltlich getrennt wirtschaften.
Das Datum der Trennung sollte zwischen beiden festgehalten werden.
Ziehen die Kinder mit einem Elternteil aus, darf der betreuende Elternteil über alle Angelegenheiten des täglichen Lebens allein entscheiden. Wichtig: Insbesondere bei medizinischen Eingriffen, kostenauslösenden Heilbehandlungen (Heilpraktiker, Kieferorthopäde), Kindergarten- und Schulwahl oder Konfirmation bedarf es der Zustimmung des anderen Elternteils.
Bei Auszug aus der Ehewohnung darf jeder mitnehmen, was ihm bereits vor der Ehe gehörte und was sie oder er während der Ehe vom eigenen Konto gekauft hat. Über alles bedarf es einer Einigung.
Der PKW geht grundsätzlich an denjenigen, der im Kfz-Brief und -Schein steht. Anders lautende Eigentumsverhältnisse müssen bewiesen werden.
Notieren Sie Kontostände per Trennung und machen Sie sich Kopien von allen wichtigen Dokumenten zum Beispiel Versicherungsnummern und Kontostände der Lebensversicherungen oder Bausparversicherungen.
Die Änderung der Steuerklassen von 3/5 beziehungsweise 4/4 ist zum 1. Januar, der auf das Jahr der Trennung folgt, vorzunehmen.
Eine einzelfallbezogene Beratung bleibt dem Anwalt Ihres Vertrauens vorbehalten. (Birgitta Wasser)