Ehe ohne Trauschein?
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Rechtliche Fallstricke

Ehe ohne Trauschein?

Was passiert mit den gemeinsamen Schulden? Wie kann ich regeln, dass ein Partner im Trennungsfall die Immobilie zum Alleineigentum übernehmen kann, und welche Konsequenzen entstehen im Todesfall? Gibt es kein Testament, erben die nahen Angehörigen des Partners den Miteigentumsanteil an Wohnung und Haus! Bei gemeinsam gemieteten Wohnungen haben die Probleme einen anderen Namen: gemeinsamer Mietvertrag, gesamtschuldnerische Haftung für die Miete, gemeinsame Kündigungspflicht, Anspruch auf Kautionsrückgabe, Aufteilung des gemeinsamen Hausrats. Haben die Lebenspartner – ohne Trauschein – gemeinsame Kinder, ergeben sich zusätzlich die Fragen nach Unterhaltsansprüchen des Kindes und der Kindesmutter sowie zum Sorgerecht.

Oftmals kommt es zwischen Lebenspartnern zu nicht unerheb­lichen Schenkungen und Vermögensübertragungen, zum Beispiel durch die Miteinräumung von Eigentum an einer Eigentumswohnung. Hier stellt sich, wie auch im Eherecht, die Frage nach Rückforderungsmöglichkeiten. Während der Gesetzgeber für Eheleute nahezu jeden Sachverhalt wenigstens ansatzweise geregelt hat, fehlen diese Regelungen für das Zusammenleben. Die Vorschriften aus dem Eherecht sind nicht anwendbar! Dieser Mangel kann bereits während der Beziehung für Unsicherheit sorgen und spätestens im Trennungsfall zum Streit führen. Diese Unsicherheiten lassen sich vermeiden, wenn bei Beginn des Zusammenlebens eine qualifizierte rechtliche Beratung eingeholt wird und Regelungen – dort wo sie möglich und zulässig sind – rechtzeitig getroffen werden. (Birgitta Wasser)

Wasser, Birgitta
Rechtsanwältin
Hauptstraße 71
51503 Rösrath
02205 87706
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