Trinkwasserverordnung
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Haftungsfalle für Vermieter

Trinkwasserverordnung

Davon betroffen sind alle zentralen Warmwasserversorgungsanlagen, die einen Trinkwasserspeicher von mehr als 400 Litern haben, oder Warmwasserleitungen, in denen sich zwischen Wassererwärmer und Entnahmestelle mehr als drei Liter Wasser befinden. Die Ergebnisse der Untersuchungen müssen aufgezeichnet und für zehn Jahre verfügbar gehalten werden. Außerdem muss das Ergebnis innerhalb von zwei Wochen dem Gesundheitsamt mitgeteilt werden.

Auch die Mieter sind zu informieren. Sollten in der Trinkwasserverteilungsanlage noch Bleileitungen vorhanden sein, haben Vermieter ihre Mieter ab dem 1. Dezember 2013 darüber zu informieren.

Das mag alles sehr lästig sein, man kann aber nur empfehlen, die Vorgaben der Trinkwasserverordnung einzuhalten. Die Trinkwasserverordnung enthält empfindliche Strafandrohungen für jeglichen Verstoß – sie reichen von Geldbußen bis hin zu zwei Jahren Freiheitsstrafe für denjenigen, der seinen Mietern vorsätzlich oder auch nur fahrlässig mikrobiologisch verseuchtes Trinkwasser zur Verfügung stellt. Nach Informationen aus dem zuständigen Ministerium wird aber schon an der nächsten Änderung der Trinkwasserverordnung gearbeitet. Dem Vernehmen nach will man wohl die Untersuchungsintervalle verlängern.

Solange das aber noch nicht in der Verordnung steht sollte, man sich nicht darauf verlassen und weiter auf eine jährliche Untersuchung einstellen. Birgitta Wasser

Wasser, Birgitta
Rechtsanwältin
Hauptstraße 71
51503 Rösrath
02205 87706
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