Die »billige« Scheidung kann teuer werden
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Recht

Die »billige« Scheidung kann teuer werden

Den zu Dumpingpreisen angebotenen Ehescheidungen mangelt es so auch häufig an der notwendigen Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant.

Insbesondere bei der ersten persönlichen Beratung werden für den weiteren Verlauf entscheidende Weichen gestellt. Habe ich einen Anspruch auf Trennungs- und später auf Nachscheidungsunterhalt? Macht es Sinn, über diese Frage eine Scheidungsvereinbarung zu treffen? Wann laufe ich Gefahr, in die Verwirkungs­falle (nicht mit Verjährung zu verwechseln) zu geraten? Besteht eventuell ein Anspruch auf Zugewinnausgleich? Können ihre Eltern die an beide Eheleute geschenkten Beträge zurückfordern? Sind dabei Fristen zu beachten? Was mache ich, wenn mein Vermieter mich nicht aus dem Mietvertrag entlassen will? Muss ich den Ehepartner auch nach Auszug noch in die Ehewohnung lassen? Wann darf ich das Türschloss austauschen? Was passiert mit der Eheimmobilie, wenn einer der Ehegatten nicht verkaufen will? Viele Fragen bleiben bei der Internetberatung offen. Die vermeintlich billigere Internetscheidung wird dann in der Regel sogar teurer, weil infolge des Kommunikationsmangels die Möglichkeit von kostengünstigeren Verbundanträgen im Ehescheidungsverfahren versäumt wird. Will der Ratsuchende später doch seine Rechte – außerhalb des Ehescheidungsverfahrens – durchsetzen, fallen neue Gebühren an.

Familienrecht ist und bleibt eine Vertrauenssache. Persönliche Beratung ist in diesen Fällen durch keinen Onlinekontakt zu ersetzen. (Birgitta Wasser)

Wasser, Birgitta
Rechtsanwältin
Hauptstraße 71
51503 Rösrath
02205 87706
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