Familienfehde über den Tod hinaus
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Brigitta Wasser

Familienfehde über den Tod hinaus

In der Regel sind es die Kinder des Erblassers, die zu Lebzeiten in Ungnade fallen und für ihre Verfehlungen mit dem Entzug des gesetzlichen Erbrechts bestraft werden. Häufig setzen die Erblasser ihre letzten Lebenspartner als Erben ein. Den Kindern bleibt dann oft nur der Pflichtteilsanspruch, um am elterlichen Erbe doch noch zu partizipieren. Egal wer Erbe wird, der Streit mit dem Pflichtteilsberechtigten ist oftmals vorprogrammiert. Erfahrungsgemäß beginnt der Streit bereits mit der Pflicht zur Erteilung der Auskunft über den Umfang und den Wert des Nachlasses. Nicht selten denkt sich der Erbe, dass geht doch keinen was an. Weit gefehlt! Selbstverständlich steht dem Pflichtteilsberechtigten ein gesetzlicher Auskunftsanspruch und zwar über jeden einzelnen Nachlassgegenstand zu. Darüber hinaus muss der Erbe Auskunft erteilen über Schenkungen, die der Erblasser in den letzten zehn Jahren vor dem Erbfall getätigt hat. Die nächste Hürde ist die schwierige Berechnung des Pflichtteilsanspruchs. Was kann man abziehen? Reduzieren auch Vermächtnisse den Nachlasswert? Kann ein Vermächtnisnehmer an der Pflichtteilslast beteiligt werden? Dürfen die Grabpflegekosten abgezogen werden? Was ist der Nachlass wert?  Müssen Gutachten eingeholt werden? Wer muss die Bewertung bezahlen? Was ist, wenn der Verkauf weniger bringt, als das Gutachten  besagt? Ist der Pflichtteil sofort fällig?

Wird bereits die Auskunft über den Nachlass nicht korrekt erteilt, bleibt der Erbe am Ende auch noch auf den gegnerischen Anwaltskosten sitzen. Waren die Familienverhältnisse vor dem Erbfall schon belastet, sind sie spätestens nach dem Erbfall zerrüttet. Birgitta Wasser

Wasser, Birgitta
Rechtsanwältin
Hauptstraße 71
51503 Rösrath
02205 87706
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