Auskunft über Einkommen und Vermögen
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Recht

Auskunft über Einkommen und Vermögen

Dieser Auskunftsanspruch ermöglicht beiden Ehepartnern bereits unmittelbar nach der Trennung den Vermögensstatus des anderen Ehegatten festzulegen und beugt im Ergebnis illoyalen Vermögensverschiebungen im Jahr der Trennung vor. Reduziert sich im Jahr der Trennung das Vermögen eines Ehegatten und kann dieser Ehegatte die plötzlichen Ausgaben weder begründen noch beweisen, wird dieser Ehegatte so behandelt, als hätten die Vermögensabflüsse nicht stattgefunden. Spätestens nach Zustellung des Ehescheidungsantrages müssen die Ehegatten einander Auskunft über das Anfangsvermögen (Tag der Eheschließung), Schenkungen, Erbschaften, Lotteriegewinne, Endvermögen erteilen. Zu dem Auskunftsanspruch tritt ein sogenannter Wertermittlungsanspruch hinzu, der dem anderen Ehegatten die Berechnung eventueller Zugewinnausgleichsansprüche ermöglichen soll.

Die Praxis der letzten Jahre hat gezeigt, dass illoyale Vermögensverschiebungen seit der letzten Familienrechtsreform stark abgenommen haben. Wer sich mit Trennungsgedanken trägt, sollte rechtzeitig anfangen, Unterlagen zu sammeln, das heißt zu kopieren und an sicherer Stelle aufzubewahren. Aufschlussreich sind insbesondere Einkommensteuerunterlagen (Erklärungen und Steuerbescheide), die die Finanzämter auf Verlangen in Kopie aushändigen müssen. Insbesondere bei der Berechnung von Trennungsunterhaltsansprüchen bedeutet das Vorhandensein von Einkommensunterlagen einen Wissensvorsprung, der emotionale Hürden schneller zu überwinden vermag. Birgitta Wasser

Wasser, Birgitta
Rechtsanwältin
Hauptstraße 71
51503 Rösrath
02205 87706
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