Der ewige Streit ums Ehegattenunterhaltsrecht
· Anzeige

Recht

Der ewige Streit ums Ehegattenunterhaltsrecht

Gründe hierfür können sowohl kindbezogene Gründe als auch ehebedingte Nachteile der Kindesmutter sein. Konkret bedeutet dies, dass die Kindesmutter individuelle Umstände darlegen und nachweisen muss, die es unbillig erscheinen lassen, dass sie direkt mit Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes wieder voll erwerbstätig wird. Die Kritik der erstinstanzlichen Gerichte und die jüngste Entscheidung des BGHs lassen jetzt auf eine gewisse Aufweichung der harten Rechtsprechung hoffen. So sollen die Anforderungen an die Darlegung der kindbezogenen Gründe nicht übertrieben werden. Die Härte der aktuellen Unterhaltsrechtsprechung wird deutlich, wenn man sich mit der jüngsten Entscheidung befasst, die einer Mutter von drei schulpflichtigen Kindern (auf dem Land lebend) eine Erwerbstätigkeit von 30 Wochenstunden zumutet. In der Praxis wird oft viel zu wenig vor Gericht dargelegt, warum eine Vollzeittätigkeit neben der Kinderbetreuung eine unzumutbare Härte darstellt und damit unbillig ist.

Und noch was Interessantes zum Unterhalt: Bei Verlust des Arbeitsplatzes durch den Unterhaltsschuldner ist dieser nicht verpflichtet, eine erhaltene Abfindung zur Erhaltung seiner Leistungsfähigkeit einzusetzen. Oftmals ist schnelles Handeln erforderlich, wenn über den Unterhalt ein Unterhaltsurteil oder eine Jugendamtsurkunde existiert. Mit dem Verlust des Arbeitsplatzes entfallen nicht automatisch die Rechte aus dem Unterhaltstitel. Vielmehr muss sich der Unterhaltschuldner selbst darum kümmern, dass der Unterhaltsberechtigte auf die Rechte aus dem Titel verzichtet bzw. Abänderungsklage erhoben wird. Birgitta Wasser

Wasser, Birgitta
Rechtsanwältin
Hauptstraße 71
51503 Rösrath
02205 87706
Website Karte